Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Bäume fällen auf gemieteten Grundstück kann teuer werden

 

Oldenburg/Berlin. Ein Mieter darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Fällt er auf seinem gemieteten Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 25. März 2010 (AZ: 14 U 77/09).

Die Frau hatte einen Teil eines Grundstücks gemietet. Sie beauftragte die Bundesforstbehörde, insgesamt 55 Bäume auf dem Grundstück zu fällen. Die Grundstückseigentümerin erfuhr erst im Nachhinein von den Rodungsarbeiten. Sie verklagte die Mieterin auf rund 40.000,00 € Schadensersatz, weil sie das Grundstück mit Baumstand zu einem höheren Preis hätte verkaufen können. Die Bäume boten einen Sichtschutz auf diese Anlage. Ein fest zum Kauf entschlossener Käufer hatte nach den Baumfällarbeiten kein Interesse mehr an dem Grundstück.

Das OLG bestätigte das Urteil der ersten Instanz und verurteilte die Mieterin zur Zahlung von Schadensersatz. Die Beklagte hat schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt. Es hat kein Einverständnis der Grundstückseigentümerin zu den Baumfällarbeiten vorgelegen. Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin.

 

 

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