Bäume fällen auf gemieteten
Grundstück kann teuer werden
Oldenburg/Berlin. Ein Mieter darf das Eigentum des Vermieters
nicht schädigen. Fällt er auf seinem gemieteten Grundstück ohne vorherige
Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, muss er unter Umständen
Schadensersatz leisten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Oldenburg vom 25. März 2010 (AZ: 14 U 77/09).
Die Frau hatte einen Teil eines Grundstücks gemietet. Sie
beauftragte die Bundesforstbehörde, insgesamt 55 Bäume auf dem Grundstück zu
fällen. Die Grundstückseigentümerin erfuhr erst im Nachhinein von den
Rodungsarbeiten. Sie verklagte die Mieterin auf rund 40.000,00 € Schadensersatz,
weil sie das Grundstück mit Baumstand zu einem höheren Preis hätte verkaufen
können. Die Bäume boten einen Sichtschutz auf diese Anlage. Ein fest zum Kauf
entschlossener Käufer hatte nach den Baumfällarbeiten kein Interesse mehr an dem
Grundstück.
Das OLG bestätigte das Urteil der ersten Instanz und
verurteilte die Mieterin zur Zahlung von Schadensersatz. Die Beklagte hat
schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt. Es hat kein
Einverständnis der Grundstückseigentümerin zu den Baumfällarbeiten vorgelegen.
Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich aus dem entgangenen Gewinn der
Klägerin.
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