Hohe Heimkosten: Kinder sind zu Elternunterhalt verpflichtet
Erwachsene Kinder können ihren Eltern einen so genannten
Elternunterhalt schulden, zum Beispiel wenn die Kosten für einen Heimaufenthalt
die Einkommensverhältnisse des Elternteils übersteigen. Ein solche Verpflichtung
zum Elternunterhalt entfällt nur dann, wenn das Kind nachweisen kann, nicht
‚leistungsfähig’ zu sein, also nicht über die notwendigen finanziellen Mittel zu
verfügen.
Die 93-jährige Frau lebte in einem Alten- und Pflegeheim. Da
die Heimkosten nicht durch Rente, Versicherungsleistungen und Vermögen der Frau
abgedeckt waren, gewährte die zuständige Kreisbehörde monatlich Hilfe zur Pflege
in Höhe von rund 1.600 Euro. An den vom Kreis finanzierten Heimkosten mussten
sich zwei Söhne mit monatlichen Zahlungen von rund 700 Euro beteiligen, zwei
Töchter leisteten keine Zahlungen, weil sie leistungsunfähig waren. Von einer
weiteren Tochter verlangte die Behörde jedoch eine monatliche Zahlung in Höhe
von 113 Euro. Das lehnte die Tochter ab und behauptete, ebenfalls nicht
leistungsfähig zu sein.
Vor Gericht (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.
November 2012, II-8 UF 14/12) hatte die Frau keinen Erfolg. Sie habe ihre
Leistungsunfähigkeit nicht nachgewiesen, so die Richter. Wichtige Kriterien
hierfür seien beispielsweise die Höhe von Vermögen und Einkommen, der
Familienstand und etwaige Verbindlichkeiten. Schulde ein verheirateter
Unterhaltspflichtiger Elternunterhalt, hänge seine Leistungsfähigkeit vom
Familieneinkommen ab: Sohn oder Tochter schulde den Unterhalt entweder aus dem
„Taschengeldanspruch“ gegenüber dem Ehepartner oder aus seinen eigenen
Einkünften. Vor diesem Hintergrund müsse der Unterhaltspflichtige unter
Umständen eben auch Angaben zum Einkommen der anderen Familienmitglieder machen.
Dies habe die Tochter nicht getan. Sie habe nicht ausreichend dargelegt, welche
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sie und ihr als selbständiger
Versicherungsvertreter tätiger Ehemann erzielt hätten, auch nicht, welche
Einnahmen sie aus dem gemeinsamen Mietshaus hätten.
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