Grundstückserwerb von Ex-Ehepartner nicht immer steuerbefreit
Einem Ehepaar gehörte je zur Hälfte ein Haus mit Grundstück.
2005 ließ sich das Paar scheiden. Außer einem Versorgungsausgleich gab es keine
Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Nach der Scheidung
wohnte in der einen Wohnung des Hauses der geschiedene Ehemann, in der anderen
die Mutter seiner früheren Frau. Die Mutter starb im Jahre 2007. Zwei Monate
nach deren Tod übertrug der Mann, der mit seiner neuen Partnerin ein Haus bauen
wollte, seinen Miteigentumsanteil auf seine Exfrau.
Das Finanzamt lehnte eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer
ab: Erst gravierende Veränderungen der Lebensverhältnisse - der Tod der Mutter
und der Hausneubau - und nicht die Scheidung selbst hätten zur
Grundstücksübertragung geführt. Dagegen klagte die Frau: Es handele sich um eine
klassische Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung. Diese sei von der
Grunderwerbsteuer ausgenommen.
Das sah das Gericht (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom
10. Mai 2012, AZ: 5 K 2338/08) anders. Die Scheidung sei hier nicht die
eigentliche Ursache für die Vermögensauseinandersetzung. Anlass sei vielmehr der
Tod der Mutter gewesen. Die Vermögensauseinandersetzung habe das frühere Ehepaar
nach der Scheidung zunächst verschoben, um der Mutter die dauerhafte
Grundstücksnutzung zu ermöglichen. Dies betreffe aber nicht direkt die ehelichen
Beziehungen und die Scheidung und damit auch nicht den Begünstigungszweck der
gesetzlichen Steuervergünstigung.
◄
zurück
|