Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Grundstückserwerb von Ex-Ehepartner nicht immer steuerbefreit

 

Einem Ehepaar gehörte je zur Hälfte ein Haus mit Grundstück. 2005 ließ sich das Paar scheiden. Außer einem Versorgungsausgleich gab es keine Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Nach der Scheidung wohnte in der einen Wohnung des Hauses der geschiedene Ehemann, in der anderen die Mutter seiner früheren Frau. Die Mutter starb im Jahre 2007. Zwei Monate nach deren Tod übertrug der Mann, der mit seiner neuen Partnerin ein Haus bauen wollte, seinen Miteigentumsanteil auf seine Exfrau.

Das Finanzamt lehnte eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ab: Erst gravierende Veränderungen der Lebensverhältnisse - der Tod der Mutter und der Hausneubau - und nicht die Scheidung selbst hätten zur Grundstücksübertragung geführt. Dagegen klagte die Frau: Es handele sich um eine klassische Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung. Diese sei von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

Das sah das Gericht (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. Mai 2012, AZ: 5 K 2338/08) anders. Die Scheidung sei hier nicht die eigentliche Ursache für die Vermögensauseinandersetzung. Anlass sei vielmehr der Tod der Mutter gewesen. Die Vermögensauseinandersetzung habe das frühere Ehepaar nach der Scheidung zunächst verschoben, um der Mutter die dauerhafte Grundstücksnutzung zu ermöglichen. Dies betreffe aber nicht direkt die ehelichen Beziehungen und die Scheidung und damit auch nicht den Begünstigungszweck der gesetzlichen Steuervergünstigung.

 

 

   zurück
 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

© Rechtsanwalt Gerhard Raab