Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Für tot erklärt: Kein Kontakt allein reicht nicht aus

 

(red/dpa). Bricht ein Familienmitglied den Kontakt zur Familie ab und wandert aus, erfahren die Zurückgebliebenen oftmals nicht, wenn das Familienmitglied stirbt. Sie können die Person aber trotzdem nicht ohne weiteres für tot erklären lassen. Bestimmte Anforderungen müssen erfüllt sein.

1984 wanderte der junge Mann in die Vereinigten Staaten aus. Er heiratete eine Amerikanerin und betrieb im Bundesstaat Arizona eine Autowerkstatt. Zu seiner Schwester hatte er kaum Kontakt, er schickte ihr lediglich im Jahr 1995 anlässlich der Geburt eines Kindes ein Paket.

Die Mutter der beiden war bereits 2001 verstorben, 2012 starb auch der Vater. Ihn beerbte seine zweite Ehefrau. Die Tochter machte den Pflichtteil am väterlichen Erbe geltend und verlangte, dass der Pflichtteil so berechnet wird, als wenn sie keinen Bruder mehr hätte. Sie beantragte daher beim Amtsgericht Kiel, ihren Bruder für tot zu erklären. Zur Begründung führte sie an, ihre Mutter habe ihr kurz vor ihrem Tod gesagt, dass der Bruder kinderlos verstorben sei. Weitere Nachfragen habe sie dann aber nicht mehr beantwortet.

Das Amtsgericht Kiel führte ein Anhörungsverfahren nach dem Verschollenheitsgesetz durch. Anschließend forderte es den Mann mit einem an der Gerichtstafel ausgehängten Aufgebot auf, sich bis Anfang April 2014 zu melden. Diese Aufforderung erschien auch in den Kieler Nachrichten.

Im April 2014 erklärte das Gericht den Betroffenen nach dem Verschollenheitsgesetz für tot. Hiergegen wehrte sich die Witwe des Vaters erfolgreich.

Die Schwester des Verschollenen habe ernsthafte Zweifel daran, dass ihr Bruder noch lebe, nicht ausreichend belegen können, so das Gericht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht am 12.11.2014; AZ: 2 W 56/14). Dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm habe und der Bruder auch nach dem Tode der Mutter diesen Kontakt nicht gesucht habe, sei angesichts seines geringen Interesse an seiner Familie in Deutschland nicht überraschend.

Möglicherweise habe die Mutter auch nur behauptet, der Sohn sei verstorben, weil sie nicht über ihn habe reden wollen. Auch das Alter des Mannes lasse es nicht wahrscheinlich erscheinen, dass er bereits verstorben sei, zumal auch nichts über Erkrankungen oder über besondere Gefahren für sein Leben bekannt sei. Die Schwester habe auch keine Tatsachen genannt, die auf den Tod des Bruders hindeuteten. Erstaunt zeigten sich die Richter darüber, dass die Frau nicht weiter nach ihrem Bruder gesucht habe. Bereits eine Internetrecherche ergebe in kurzer Zeit eine ganze Reihe möglicher Ermittlungsansätze.

 

 

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