Scheidung auch bei Demenz möglich
(red/dpa). Es kommt immer wieder vor, dass während eines
Scheidungsverfahrens Betroffene psychisch schwer erkranken. Da bei dem
Scheidungsantrag und im Scheidungsverfahren der Wille zur Scheidung eindeutig
festgestellt werden muss, kann es zu Problemen kommen, wenn die Erkrankten sich
nicht mehr äußern können.
Das Oberlandesgericht Hamm ( Entscheidung vom 16. August 2013;
AZ: 3 UF 43/13) musste sich mit einem Fall befassen, bei dem der Mann schon zur
Zeit vor dem Scheidungsantrag an Demenz erkrankt war. Auch Demenzkranke können
geschieden werden, entschied das Gericht. Der Betroffene müsse allerdings bei
der Trennung oder danach seinen Scheidungswillen geäußert haben. Auch müssten
die sonstigen Voraussetzungen, wie etwa die Einhaltung des Trennungsjahres,
erfüllt sein. Dann könne ein gesetzlich bestellter Betreuer den Scheidungsantrag
stellen.
Der Mann lebte seit der Trennung bei seiner Tochter. Wegen
seiner fortschreitenden Demenzerkrankung bestellte das Gericht sie zu seiner
Betreuerin. Die Tochter stellte für ihren Vater den Scheidungsantrag. Die
Ehefrau wehrte sich jedoch dagegen. Sie meinte, dass sie ihren Mann noch immer
liebe und bezweifelte, dass sich ihr Mann scheiden lassen wolle.
Die erste Instanz hatte Zeugen gehört, wonach der Mann schon
bei und auch nach seinem Auszug erklärt habe, dass er sich scheiden lassen
wolle. Die Frau lehnte im Verfahren die Scheidung ab. Da aber das Trennungsjahr
eingehalten worden war, schied das Amtsgericht die Ehe. Dagegen legte die Frau
Beschwerde ein.
Das Gericht bestätigte die Scheidung durch die erste Instanz.
Die Voraussetzungen für eine Scheidung lägen vor. Die Eheleute lebten seit mehr
als einem Jahr getrennt. Bei der Trennung und auch danach habe der Mann Zeugen
gegenüber mehrfach geäußert, dass er die Scheidung wolle. Auch wenn er zum
Zeitpunkt der Scheidung keinen Scheidungswillen mehr habe äußern können, sei die
Ehe zerrüttet. Zum Zeitpunkt der Scheidung habe der Mann wegen seiner Demenz das
Wesen der Ehe nicht mehr erfassen können. Die Ehe könne und müsse dennoch
geschieden werden. Andernfalls könnten Menschen mit Demenzerkrankungen oder bei
Unfallfolgen, wie etwa einem Wachkoma, nicht mehr geschieden werden.
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