Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Scheidung auch bei Demenz möglich

 

(red/dpa). Es kommt immer wieder vor, dass während eines Scheidungsverfahrens Betroffene psychisch schwer erkranken. Da bei dem Scheidungsantrag und im Scheidungsverfahren der Wille zur Scheidung eindeutig festgestellt werden muss, kann es zu Problemen kommen, wenn die Erkrankten sich nicht mehr äußern können.

Das Oberlandesgericht Hamm ( Entscheidung vom 16. August 2013; AZ: 3 UF 43/13) musste sich mit einem Fall befassen, bei dem der Mann schon zur Zeit vor dem Scheidungsantrag an Demenz erkrankt war. Auch Demenzkranke können geschieden werden, entschied das Gericht. Der Betroffene müsse allerdings bei der Trennung oder danach seinen Scheidungswillen geäußert haben. Auch müssten die sonstigen Voraussetzungen, wie etwa die Einhaltung des Trennungsjahres, erfüllt sein. Dann könne ein gesetzlich bestellter Betreuer den Scheidungsantrag stellen.

Der Mann lebte seit der Trennung bei seiner Tochter. Wegen seiner fortschreitenden Demenzerkrankung bestellte das Gericht sie zu seiner Betreuerin. Die Tochter stellte für ihren Vater den Scheidungsantrag. Die Ehefrau wehrte sich jedoch dagegen. Sie meinte, dass sie ihren Mann noch immer liebe und bezweifelte, dass sich ihr Mann scheiden lassen wolle.

Die erste Instanz hatte Zeugen gehört, wonach der Mann schon bei und auch nach seinem Auszug erklärt habe, dass er sich scheiden lassen wolle. Die Frau lehnte im Verfahren die Scheidung ab. Da aber das Trennungsjahr eingehalten worden war, schied das Amtsgericht die Ehe. Dagegen legte die Frau Beschwerde ein.

Das Gericht bestätigte die Scheidung durch die erste Instanz. Die Voraussetzungen für eine Scheidung lägen vor. Die Eheleute lebten seit mehr als einem Jahr getrennt. Bei der Trennung und auch danach habe der Mann Zeugen gegenüber mehrfach geäußert, dass er die Scheidung wolle. Auch wenn er zum Zeitpunkt der Scheidung keinen Scheidungswillen mehr habe äußern können, sei die Ehe zerrüttet. Zum Zeitpunkt der Scheidung habe der Mann wegen seiner Demenz das Wesen der Ehe nicht mehr erfassen können. Die Ehe könne und müsse dennoch geschieden werden. Andernfalls könnten Menschen mit Demenzerkrankungen oder bei Unfallfolgen, wie etwa einem Wachkoma, nicht mehr geschieden werden.

 

 

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