Zustimmungsersetzung der fristlosen
Kündigung von Pflegekräften
Neunkirchen (Saar)/Berlin (dpa/tmn). Wird eine Pflegekraft in
einem Heim für behinderte Menschen gegenüber einer Bewohnerin handgreiflich oder
verabreicht sie Medikamente falsch und versucht, den Vorfall zu vertuschen, kann
der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Dies entschied das Arbeitsgericht
Neunkirchen in zwei Verfahren am 12. August 2011 (AZ: 4 BV 8/11) und am 19.
August 2011 (AZ: 2 BV 2/11).
Eine Heimeinrichtung für behinderte Menschen hatte bei Gericht
die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen
Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Die beiden Frauen arbeiteten
als Pflegekräfte. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf der Arbeitgeber vor,
gegenüber einer Bewohnerin tätlich geworden zu sein. Die andere habe fahrlässig
ein Medikament falsch verabreicht und es außerdem entgegen der Richtlinien
unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Danach habe sie versucht, den
Vorfall zu vertuschen.
Das Gericht ermöglichte die fristlose Kündigung der beiden
Pflegekräfte. Die Richter sahen die Vorwürfe als erwiesen an und gelangten zu
der Überzeugung, dass damit ein wichtiger Grund für eine sofortige - fristlose -
Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliege.
◄
zurück
|