Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter
angemessen und legitim
Marburg/Berlin. Die höhere Bezahlung älterer Arbeitnehmer
stellt keine Altersdiskriminierung der jüngeren Kollegen dar. Mit dieser
Regelung werden die höhere Lebens- und Berufserfahrung der älteren Mitarbeiter
und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen finanziell abgegolten.
Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Marburg am 26. September 2008 (AZ: 2 Ca
183/08).
Ein 31-jähriger Mann arbeitete im Rahmen eines
Teilzeitvertrags befristet im öffentlichen Dienst. Im August 2007 vereinbarten
der Arbeitgeber, das Land, und der Arbeitnehmer einen neuen befristeten Vertrag
zu gleichen Konditionen. Durch ein Versehen erhielt der Angestellte nun aber die
Bezüge eines 45-jährigen Angestellten, die monatlich rund 170 Euro höher lagen.
Als der Fehler entdeckt wurde, forderte das Land die Rückzahlung. Der
Angestellte hielt die Rückforderung für nicht gerechtfertigt und klagte unter
anderem wegen Altersdiskriminierung.
Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Für
die versehentlich gezahlten zu hohen Bezüge habe es keinen Rechtsgrund gegeben.
Zwar stelle die Tatsache allein, dass ein älterer Arbeitnehmer für die gleiche
Arbeitsleistung ein höheres Gehalt bezöge als ein jüngerer, eine Diskriminierung
dar. Doch sei die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Altersgruppen
angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. Man wolle hiermit die
größere Erfahrung der älteren Mitarbeiter honorieren. Hinzu kämen soziale
Gründe, da in der Regel ältere Mitarbeiter Familie und damit höhere Kosten
hätten.
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