Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Vertragsrecht

 

Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen, nachdem Kaskoversicherung nicht zahlt

Hamm/Berlin. Wird ein Leasingauto gestohlen, muss der Kunde die Leasingfirma unverzüglich über den Diebstahl informieren. Versäumt er dies und kann die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen, muss er den Schaden bezahlen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm am 10. März 2014 (AZ: 18 U 84/13).

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Sieben Tage Schmerzen - 5.000 Euro Schmerzensgeld

Koblenz/Berlin. Ein Patient, der aufgrund fehlerhaft gesetzter Implantate tagelang unter starken Schmerzen und dauerhaft unter Gefühlsbeeinträchtigungen leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 25. November 2013 (AZ: 5 U 1202/13).

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Arbeitgeber haftet für Wettbewerbsverstöße eines Mitarbeiters

Freiburg/Berlin. Wirbt der Verkäufer eines Autohauses auf seinem privaten Facebook-Profil für Autos des Arbeitgebers, haftet dieser für dort begangene Wettbewerbsverstöße seines Mitarbeiters. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das Autohaus nichts davon wusste. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber erwähnt und auch seine dienstliche Telefonnummer angibt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 4. November 2013 (AZ: 12 O 83/13).

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Bei Vorkasse muss das Fahrzeug vorher bezahlt werden

Bamberg/Berlin. Der Verkäufer eines Fahrzeugs kann von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer die vereinbarte Vorkasse nicht zahlt. Der Käufer kann weder Lieferung noch Schadensersatz verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 31. Januar 2014 (AZ: 5 U 171/13).

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Privatversicherte haben Prüfungspflicht

München/Berlin. Wer privat krankenversichert ist, muss Arztrechnungen auf ihre Richtigkeit hin prüfen. Erst dann darf er sie bei der privaten Krankenkasse einreichen. Dies hat das Amtsgericht München am 4. Juli 2013 (AZ: 282 C 28161/12) festgestellt. Sollte die Krankenkasse eine Behandlung bezahlt haben, die nicht erfolgt ist, darf sie die Leistung vom Privatversicherten zurückverlangen.

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Kranken- und Pflegeversicherung: Wer lügt, der fliegt

Berlin. Wer beim Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung wichtige Fragen zur Gesundheit wissentlich falsch beantwortet, riskiert die Kündigung durch den Versicherer. Völlig zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil am 12. März 2014 (AZ: IV ZR 306/13) bestätigt.

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BGH-Urteil zur Krankenversicherung: Vater darf Mitversicherung für seinen volljährigen Sohn kündigen

Karlsruhe/Berlin. Erreicht das Kind eines Privatversicherten das Erwachsenenalter, kann das die Kosten für dessen Mitversicherung drastisch in die Höhe treiben - für manchen durchaus ein Grund, den Vertrag zu kündigen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (AZ: IV ZR 140/13, Urteil vom 18. Dezember 2013), dass der Vater die Mitversicherung für seinen Sohn kündigen darf, auch ohne für diesen eine nahtlose Anschlussversicherung nachweisen zu können.

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Arzt wertet CT-Bild ohne Neurologen aus - Haftung für Behandlungsfehler

Hamm/Berlin. Versäumt ein Arzt, zur Auswertung eines CT-Bildes rechtzeitig einen Neurologen hinzuzuziehen, ist dies ein Behandlungsfehler. Erleidet ein Patient dadurch einen Schaden, haftet der Arzt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. August 2013 (AZ: 3 U 122/12) hin.

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Haftung des Frauenarztes bei verspäteter Diagnose von Brustkrebs?

Hamm/Berlin. Ergibt eine Vorsorgeuntersuchung nur einen unauffälligen Tast- und Sonografiebefund, muss der Frauenarzt keine weiteren Untersuchungen veranlassen. Wird ein Jahr später Brustkrebs diagnostiziert, haftet er dann nicht. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. September 2013 (AZ: 25 U 88/12) wird hingewiesen.

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EuGH-Urteil zu Rechtsschutzversicherung: Recht auf freie Anwaltswahl bestätigt

Berlin. In einem aktuellen Urteil (AZ: C‑442/12) vom 7. November 2013 stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Grundsatz auf freie Anwaltswahl auch des Kunden einer Rechtsschutzversicherung. Dieses Recht gilt nach Ansicht des EuGH auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher Beistand im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens nicht zwingend vorgeschrieben ist.

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