Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Vertragsrecht

 

Ärzte müssen über alternative Behandlungsmethoden aufklären

Naumburg/Berlin. Ein Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, seine Patienten über Art und Risiko der von ihm gewählten Behandlungsmethode zu informieren. Gibt es eine gleichwertige, mit anderen Risiken verbundene Alternative, muss er diese dem Patienten ebenso mitteilen. In einem solchen Fall kann der Patient entscheiden, welche Behandlungsweise er wünscht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Dezember 2007 (AZ: 1 U 95/06).

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Rechtsschutzversicherung zahlt bereits bei Kündigungsandrohung durch Arbeitgeber

Karlsruhe/Berlin. Bisher weigerten sich die Rechtsschutzversicherer häufig, dem versicherten Arbeitnehmer bei Streit um den Arbeitsplatz bereits dann Kostenschutz für die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu gewähren, wenn vom Arbeitgeber noch keine Kündigung ausgesprochen wurde. Typischerweise wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber das Angebot eines Aufhebungsvertrages unterbreitet verbunden mit der Kündigungsandrohung für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht unterschreibt. Die Rechtsschutzversicherer argumentieren dann gerne, dass noch kein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung vorläge, welcher die Kostenübernahme hinsichtlich eines Rechtsanwalts rechtfertige. Da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, das Aufhebungsangebot des Arbeitgebers anzunehmen, bestünde ein Rechtsschutzanspruch erst dann, wenn die Kündigung tatsächlich erfolgt ist.

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Zahnschmerzen einer Patientin falsch interpretiert – Zahnarzt zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt

Köln/Berlin. Ein Arzt, der die Beschwerden eines Patienten nicht ernst nimmt und sie nicht behandelt, kann zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Verwiesen sei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 1. März 2006 (AZ: 5 U 148/04).

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Keine Ersatzzustellung ohne den Empfänger darüber zu informieren

Köln/ Berlin. Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger und somit ungültig, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 2. März 2011 (AZ: 6 U 165/10 OLG). Damit hob es eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln vom 18. August 2010 auf.

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Golfclub muss Darlehen an ausscheidende Mitglieder zurückzahlen

Düsseldorf/Berlin. Gewähren neue Mitglieder ihrem Golfclub bei ihrem Eintritt ein Darlehen muss der Golfclub bei deren Ausscheiden das Darlehen zurückzahlen. Er darf die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass keine Wartelisten von weiteren Interessenten bestehen. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Juni 2007 (AZ: 23 U 36/07).

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Vorsicht Garantiefall

München/Berlin. Verlangt ein Käufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrages, so kann er dies in der Regel nur gegenüber dem Verkäufer durchsetzen. Anderes gilt nur, wenn der Hersteller im Garantievertrag ausdrücklich die Möglichkeit der Rückabwicklung aufgenommen hat - was aber so gut wie nie vorkommt. Siehe hierzu das Urteil des Amtsgerichts München vom 30. Dezember 2009 (AZ: 121 C 22939/09).

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