Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Vertragsrecht

 

eBay: Widerrufsbelehrung bei Kauf

Hamm/Berlin. Bei Käufen über eBay gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von einem Monat. Der Verkäufer kann diese Frist auf 14 Tage verkürzen, wenn er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer eine Widerrufsbelehrung schickt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 10. Januar 2012 (AZ: I 4 U 145/11), dass es ausreicht, die Belehrung nicht direkt nach Vertragsschluss, sondern erst unmittelbar nach Ende der Auktion zu übersenden.

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Bei Baumängeln gilt der Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft

Jena/Berlin. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet darüber, welche Ansprüche bei einer mangelhaften Bauleistung durchgesetzt werden sollen. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann abweichende Wünsche bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht durchsetzen. Er muss den Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 8. September 2006 (Az: 9 W 225/06) hervor.

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Bei Reisekrankenversicherung auf den versicherten Zeitraum achten

Coburg/Berlin. Wer verreist, sollte prüfen, für welchen Zeitraum er im Ausland krankenversichert ist. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist darauf hin, dass viele Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen nur einen Auslandsurlaub von sechs Wochen abdecken. Wird der Reisende allerdings während dieser sechs Wochen krank, muss die Auslandskrankenversicherung auch die entstehenden Kosten über die sechs Wochen hinaus erstatten, solange der Reisende nicht transportfähig ist. So entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil vom 8. Mai 2008 (Az: 32 S 11/08).

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LASIK-Operation nicht erstattungsfähig

Berlin/München (dpa/tmn). Die Kosten einer LASIK-Operation, die dazu dient, eine Fehlsichtigkeit am Auge zu korrigieren, müssen nicht von der privaten Krankenversicherung ersetzt werden. Die Operation sei medizinisch nicht notwendig, urteilten die Richter des Amtsgerichts München am 9. Januar 2009 (Az: 112 C 25016/08).

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Tierarzt muss Kopien von Röntgenaufnahmen an Tierhalter herausgeben

Beauftragt jemand einen Tierarzt, ein Tier zu untersuchen, kann er im Streitfall Kopien der Röntgenaufnahmen verlangen. Das Recht auf Einsichtnahme des Tierhalters ist vergleichbar mit dem Recht des Patienten in der Humanmedizin. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 11. November 2009 (Az: 5 U 77/09).

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Arzt kann auf stationärer Behandlung bestehen

München/Berlin. Wird zwischen dem Arzt und dem Patienten eine ambulante Operation verabredet, gilt diese Vereinbarung. Jedoch kein Grundsatz ohne Ausnahme: Erfährt der Arzt am Tag der Operation, dass eine häusliche Nachbetreuung nicht gewährleistet ist, kann er auf einer stationären Behandlung bestehen. Stimmt der Patient dem nicht zu, hat er keinen Schadensersatzanspruch auf Verdienstausfall wegen verpasster Arbeitstage. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 21. Juli 2011 (Az: 275 C 9085/11) wird hingewiesen.

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Benzin statt Diesel getankt: Privathaftpflichtversicherung muss nicht zahlen

Duisburg/Berlin. Betankt der Beifahrer einen PKW während der Toilettenpause des Autobesitzers versehentlich mit Benzin statt Diesel, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. So urteilte das Landgericht Duisburg (Az: 11 O 105/05) am 5. Juli 2007.

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Ein ungesunder Thermalbadbesuch - Zur Haftung eines Bades für Bodenbelag im Außenbereich

Coburg/Berlin. Im Außenbereich eines Thermalbades ist mit einem geringen Höhenunterschied des Bodenbelages zu rechnen. Bei einem Sturz kann nicht das Thermalbad verantwortlich gemacht werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 28. Juli 2010 (Az: 21 O 249/10).

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Hohe Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios

Coburg/Berlin. Wer sich zum Training in ein professionelles Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (Az: 23 U 249/06).

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Keine Falschberatung bei Abschluss von Lebensversicherungen

Karlsruhe/Berlin. Eine Mutter, die bei dem Abschluss einer Lebensversicherung auf den Rat einer Versicherungsmaklerin hört und statt des eigenen Todesfallrisikos das ihres Kindes absichert, wurde nicht zwangsläufig falsch aufgeklärt und beraten, weil die Versicherungsleistung durch das frühe Ableben der Mutter schließlich geringer ausfällt als erwartet. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Februar 2007 hervor (Az: 15 W 59/05).

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