Kranken- und Pflegeversicherung: Wer lügt, der fliegt
Berlin. Wer beim Abschluss einer Kranken- und
Pflegeversicherung wichtige Fragen zur Gesundheit wissentlich falsch
beantwortet, riskiert die Kündigung durch den Versicherer. Völlig zu Recht, wie
der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil am 12. März 2014 (AZ: IV
ZR 306/13) bestätigt.
Da hilft es auch nicht, wenn es der Makler war, der den
Gesundheitsfragebogen falsch und unvollständig ausgefüllt hat, wie der
Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall zu Protokoll gab. Der BGH hebt in
seinem Urteil ausdrücklich hervor, dass das arglistige Verhalten des Maklers dem
Versicherungsnehmer anzurechnen sei.
Der Versicherer hatte dem Versicherungsnehmer zunächst einen
Versicherungsschein ausgestellt, ist davon aber zurückgetreten, als er erfuhr,
dass der Versicherungsnehmer bei Antragstellung unterschiedliche erhebliche
Erkrankungen verschwiegen hatte. Gegen diesen Vertragsrücktritt klagte der
Versicherungsnehmer und führte als Argumentation ins Feld, der Versicherer hätte
ihn über die Folgen unvollständiger Angaben zur Krankengeschichte aufklären
müssen.
„Das ist zwar im Prinzip richtig“, kommentiert Rechtsanwältin
Kerstin Hartwig von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen
Anwaltverein, „aber da der Versicherungsnehmer die unvollständigen Angaben in
der Absicht gemacht hat, den Versicherer zu täuschen, hat er dadurch seine
Schutzwürdigkeit verwirkt. Der Versicherer muss das nicht hinnehmen und hat den
Vertrag zu Recht gekündigt.“
Auch in den beiden ersten Instanzen, vor dem Landgericht Bonn
und dem Oberlandesgericht Köln, hatte der Versicherungsnehmer mit seiner Klage
keinen Erfolg. „Es lohnt sich nicht, sich einen Versicherungsvertrag durch
unvollständige Gesundheitsangaben zu erschleichen“, fasst Rechtsanwältin Hartwig
zusammen. „Auch sollte man das Ausfüllen des Fragebogens nicht unbesehen dem
Makler überlassen. Denn wie das Urteil eindeutig festlegt, liegt die
Verantwortung für die Angaben zur eigenen Gesundheit immer beim
Versicherungsnehmer. Daher sollten Versicherungsnehmer alles, was der Makler dem
Versicherer über dessen Situation mitteilt, genauestens prüfen, schließlich ist
er es selbst, der am Ende dafür geradestehen muss“, rät Hartwig.
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