Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Unfall ursächlich für Kopfschmerzen anerkannt

Berlin. Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005 (AZ: 4 U 501/03 - 6/05) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall unabhängige Ursache haben können. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können.

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Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigen

Hof/Berlin. Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ. 14 C 1695/05).

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Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig montiert werden

Lüneburg/Berlin. Die Kfz-Nummernschilder müssen immer vorschriftsmäßig montiert werden. Wer das Nummernschild lediglich hinter die Front- oder Heckscheibe des parkenden Fahrzeuges legt, läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug stillgelegt und er mit Verwaltungsgebühren belastet wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom 12. März 2009 (AZ: 12 La 16/08).

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Weniger Schmerzensgeld bei freiwilliger "Risikofahrt"

Berlin. Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (Az.: 12 U 058/04).

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"Idiotentest" auch für Radfahrer

Berlin. Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. November 2005 (AZ: 1 B 495/05).

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Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein

Coburg/Berlin. Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Anfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten. Denn nach Erhalt der Abfindungssumme bestehen regelmäßig keine Ansprüche mehr. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Mai 2008 (AZ: 13 O 767/07) hervor.

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Achtung auf Supermarkt-Parkplätzen: Rücksichtnahme ist oberstes Gebot

Homburg. Auf Supermarkt-Parkplätzen hat das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung im Straßenverkehr oberste Priorität. Parkplatznutzer tun deshalb gut daran, nicht auf vermeintlichen Vorfahrtrechten zu beharren. Diese gelten nämlich auf einem Parkplatzgelände nicht, wie ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 8. November 2002 zeigt (Aktenzeichen: 4 C 175/02).

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Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei grobem Fahrfehler

Meiningen/Berlin. Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (AZ: 4 S 177/06).

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Auch für Fußgänger gilt die Straßenverkehrsordnung

Koblenz/Berlin. Ein Passant, der bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies ergeht aus einer wichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2006 (AZ: 12 U 1184/04).

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Auf dem "Beschleunigungsstreifen" vergisst so mancher seine Wartepflicht

Naumburg/Berlin. Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf machen Rechtsanwälte aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (AZ. 10 U 16/06).

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