Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Versicherung muss nach Verkehrsunfall „Haushaltsführungsschaden“ an Witwe zahlen

Nürnberg-Fürth/Berlin. Für Menschen mit schweren Krankheiten ist das alltägliche Leben ohnehin schon nicht einfach. Verstirbt auch noch der Ehepartner durch einen Unfall, der sich bisher um den Haushalt gekümmert hat, wird die Situation noch schwieriger. Doch in manchen Fällen kann man für die erlittenen Einschränkungen, den so genannten „Haushaltsführungsschaden“, auf Entschädigung hoffen, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied; Urteil vom 30. November 2009 (AZ: 2 O 1299/07).

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Schrottauto darf nicht auf Kfz-Stellplatz stehen

Hamburg/Berlin. Auch Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes dürfen ein abgemeldetes und fahruntüchtiges Auto nicht dauerhaft auf ihrem eigenen Parkplatz abstellen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am 4. März 2009 (AZ: 318 S 93/08).

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Hälftige Schadensteilung bei ungeklärter Kollision

Hamm/Berlin. Kann bei einer Kollision zweier Fahrzeuge nicht eindeutig festgestellt werden, ob der eine Fahrer aufgefahren ist oder der andere zurückgesetzt hat, so müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden tritt in diesem Fall zurück, wenn das Auffahren nicht bewiesen werden kann bzw. streitig ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 15. April 2010 (AZ: 6 U 205/09).

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Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung: Doppeltes Bußgeld auch für Sozialhilfeempfänger

Koblenz/Berlin. Armut schützt vor Strafe nicht! Dies gilt auch im Straßenverkehr. Wirtschaftlich nur eingeschränkt leistungsfähige Personen wie etwa Sozialhilfeempfänger müssen bei mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ebenfalls mit einer Verdopplung des Bußgeldes rechnen. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. März 2010 (AZ: 2 SsBs 20/10).

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Motorradunfall: Unaufmerksamer Fußgänger muss für Schaden aufkommen

Saarbrücken/Berlin. Wenn ein Motorradfahrer einem Fußgänger ausweichen muss und dabei stürzt, trifft den Passanten eine Mitschuld. Dieser Verstoß wiegt schwerer als der des Motorradfahrers, der mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 13. April 2010 (AZ: 4 U 425/09 - 120).

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Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall

Köln/Berlin. Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 29. August 2009 (AZ: 20 U 107/07).

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Einsatzfahrzeuge müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“

Brandenburg/Berlin. Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“. Beträgt die Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs bei der Einfahrt in eine Kreuzung 30 km/h, so hat das Fahrzeug den Unfall zu 50 Prozent mit verursacht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 13. Juli 2010 (AZ: 2 U 13/09).

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Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad

Tübingen/Berlin. Generell geht von Kraftfahrzeugen eine so genannte Betriebsgefahr aus. Dies bedeutet, dass sich allein schon aus dem Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr ergibt. Wird jemand durch ein Fahrzeug verletzt, bemisst sich auch anhand dieser Betriebsgefahr die Verteilung der Haftung. So kann beispielsweise ein Autofahrer, der schuldlos mit einem Fußgänger in einen Unfall verwickelt ist, wegen dieser Betriebsgefahr auch teilweise haften. Allerdings hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass von einem auf dem Seitenständer abgestellten Motorrad keine Betriebsgefahr ausgeht (Urteil vom 31. Mai 2010; AZ: 7 S 11/09).

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Fünfjährige Radler dürfen kleine Strecken alleine fahren

München/Berlin. Bei Kindern hängt das Maß der gebotenen Aufsicht von Alter, Eigenart und Charakter ab. Eltern verletzen nicht ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr fünfjähriges, im Radfahren geübtes Kind ein Stück Weg alleine vorausfahren lassen. Das besagt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 19. November 2010 (AZ: 122 C 8128/10).

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Keine Navi-Bedienung während der Fahrt

Potsdam/Berlin. Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 O 32/09).

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