Schlüssel im Wertfach sicher genug aufbewahrt
Ein Mieter verletzt seine ihm gegenüber dem Vermieter
obliegende Obhutspflicht nicht, wenn er im Rahmen eines Klinikaufenthaltes seine
Hausschlüssel dort in einem verschließbaren Wertfach aufbewahrt. Auf die
entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Ahrensburg vom 25. Juni 2010 (AZ: 47
C 1171/09) wird hingewiesen.
Der Bewohner einer Mietwohnung musste sich einem
Klinikaufenthalt unterziehen. Seine Wohnungsschlüssel verwahrte er zusammen mit
seinen Papieren in einem abschließbaren Wertfach im Zimmerschrank auf. Das Fach
wurde aufgebrochen und der Schlüssel gestohlen. Der Vermieter tauschte daraufhin
die Schließanlage in dem Wohnhaus aus. Von dem Mieter verlangte er
Schadensersatz.
Ohne Erfolg. Ein Mieter sei zwar grundsätzlich verpflichtet,
alles zu unterlassen, wodurch an dem Mietobjekt Schaden entstehen könne. Hierzu
zähle auch die sichere Aufbewahrung der Haus- und Wohnungsschlüssel, auch
während eines Krankenhausaufenthaltes. Der Mieter habe aber, so die Richter, mit
der Nutzung des Wertfaches in der Klinik seiner Verpflichtung Rechnung getragen.
Eine besondere Prüfung des Wertfachs auf Einbruchsicherheit sei nicht
erforderlich gewesen.
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