Schlaflos wegen schnarchendem Nachbarn
Bonn/Berlin. Ein schnarchender Nachbar ist kein Grund für die
fristlose Kündigung einer Wohnung. Auch auf Schadenersatz haben die Mieter
keinen Anspruch, entschied das Amtsgericht Bonn am 25. März 2010 (AZ: 6 C
598/08).
Ein Ehepaar hatte eine ruhige Wohnung gesucht und sich für
eine laut Anzeige „in ruhiger Lage“ gelegene Altbauwohnung entschieden. In der
neuen Wohnung fand das Paar jedoch keinen Schlaf, da sie vom Schnarchen des
Nachbarn unter ihnen wach gehalten wurden. Nach vier Monaten kündigte das Paar
fristlos und verlangte 8.500 Euro Schadensersatz.
Ohne Erfolg. Das Schnarchen des Nachbarn sei kein Grund für
eine fristlose Kündigung, befanden die Richter. Daran ändere auch die Tatsache
nichts, dass ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass die Schnarchgeräusche
durch die Holzdecken besonders gut weitergeleitet würden. Der Schallschutz der
Wohnung entspreche dem einer Altbauwohnung. Man könne die Vermieterin auch nicht
für die Geräusche der Nachbarn verantwortlich machen. Mit „ruhig“ sei die Lage
der Wohnung gemeint gewesen, was nach allgemeinem Verständnis auf Faktoren wie
etwa Straßenlärm abziele. So erhielten die Eheleute nicht nur keinen
Schadensersatz, sondern blieben auch auf den Kosten für Umzug und Makler sitzen
und mussten drei Monatsmieten nachzahlen.
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