Keine Mietflächenvereinbarung durch
Mietannonce
Hagen/Berlin. Die Zusicherung der Größe einer Wohnung kann
nicht aus der Mietanzeige oder der mündlichen Äußerung des Vermieters bei
Vertragsschluss entnommen werden. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt
eine bestimmte Quadratmeterangabe als Zusicherung. Ein Mieter kann andernfalls
nicht die teilweise Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten verlangen.
Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 14. April 2008 (AZ: 9 C
500/07).
Aufgrund einer Mietannonce mit der Angabe, die Wohnung habe
100 Quadratmeter, besichtigte der Kläger die Wohnung und mietete sie. Der
Vermieter soll dabei bestätigt haben, die Wohnung sei 100 Quadratmeter groß. Der
Mietvertrag enthielt dazu keine Angaben. Nach acht Jahren ließ der Mieter
aufgrund von Äußerungen von Handwerkern bei Renovierungsarbeiten die Größe
nachmessen. Diese Messung ergab eine Quadratmeterzahl von 89,71. Er verlangte
dementsprechend eine Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten von etwa 10
Prozent. Er begründete dies damit, dass es ihm bei der Anmietung der Wohnung auf
die Größe angekommen ist, da er die Wohnung mit Kindern beziehen wollte, was er
auch tat.
Vor Gericht scheiterte er mit seinem Anliegen. Das Gericht war
der Auffassung, dass die tatsächliche Größe der Wohnung im Mietvertrag nicht
vereinbart worden ist. Es ist nicht ersichtlich, dass es dem Mieter gerade auf
die Größe angekommen ist, vielmehr hat er die Wohnung nach Besichtigung als
ausreichend für sich und seine Familie angesehen. Es gibt auch keine
Anhaltspunkte dafür, dass der Vermieter eine bestimmte Größe zusichern wollte.
Sonst hätte zumindest im Mietvertrag die Quadratmeterzahl enthalten sein müssen.
Daher sind auch die Nebenkosten als pauschale Kosten vereinbart worden. Die
Angaben in Annoncen sind überdies lediglich als Beschreibung des Objekts zu
werten. Zudem spricht gegen die Auffassung des Mieters, dass die Größe für ihn
bei Abschluss des Vertrages wesentlich gewesen ist, dass er erst nach acht
Jahren eine Nachmessung vornehmen ließ.
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