Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Keine Mietflächenvereinbarung durch Mietannonce

 

Hagen/Berlin. Die Zusicherung der Größe einer Wohnung kann nicht aus der Mietanzeige oder der mündlichen Äußerung des Vermieters bei Vertragsschluss entnommen werden. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt eine bestimmte Quadratmeterangabe als Zusicherung. Ein Mieter kann andernfalls nicht die teilweise Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten verlangen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 14. April 2008 (AZ: 9 C 500/07).

Aufgrund einer Mietannonce mit der Angabe, die Wohnung habe 100 Quadratmeter, besichtigte der Kläger die Wohnung und mietete sie. Der Vermieter soll dabei bestätigt haben, die Wohnung sei 100 Quadratmeter groß. Der Mietvertrag enthielt dazu keine Angaben. Nach acht Jahren ließ der Mieter aufgrund von Äußerungen von Handwerkern bei Renovierungsarbeiten die Größe nachmessen. Diese Messung ergab eine Quadratmeterzahl von 89,71. Er verlangte dementsprechend eine Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten von etwa 10 Prozent. Er begründete dies damit, dass es ihm bei der Anmietung der Wohnung auf die Größe angekommen ist, da er die Wohnung mit Kindern beziehen wollte, was er auch tat.

Vor Gericht scheiterte er mit seinem Anliegen. Das Gericht war der Auffassung, dass die tatsächliche Größe der Wohnung im Mietvertrag nicht vereinbart worden ist. Es ist nicht ersichtlich, dass es dem Mieter gerade auf die Größe angekommen ist, vielmehr hat er die Wohnung nach Besichtigung als ausreichend für sich und seine Familie angesehen. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vermieter eine bestimmte Größe zusichern wollte. Sonst hätte zumindest im Mietvertrag die Quadratmeterzahl enthalten sein müssen. Daher sind auch die Nebenkosten als pauschale Kosten vereinbart worden. Die Angaben in Annoncen sind überdies lediglich als Beschreibung des Objekts zu werten. Zudem spricht gegen die Auffassung des Mieters, dass die Größe für ihn bei Abschluss des Vertrages wesentlich gewesen ist, dass er erst nach acht Jahren eine Nachmessung vornehmen ließ.

 

 

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