Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel ist Kündigungsgrund
(dpa). Laute Sex-Spiele in der Nacht bringen nicht nur jene um
den Schlaf, die sich amüsieren, sondern oft auch die Nachbarn. Einem Mieter
wurde deswegen sogar gekündigt. Zu Recht, befand nun das Amtsgericht München am
22. August 2014 (AZ: 417 C 17705/13).
Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel
rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München
entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein
altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen
mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn -
und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.
Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die
von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen
nämlich „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“. Deshalb müssten sie auch weder
von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist
rechtskräftig.
◄
zurück
|