Mieter müssen Geräusche von Waschmaschinen ertragen
(dpa/tmn). Geräusche von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
aus der Nachbarwohnung müssen Mieter ertragen. Denn grundsätzlich seien
Geräusche von Haushaltsmaschinen sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen, befand
das Landgericht Freiburg (AZ.: 9 S 60/13). Das berichtet die „Neue juristische
Wochenschrift“. Mitmieter könnten Nachbarn daher den Betrieb dieser Geräte nicht
verbieten lassen.
In dem verhandelten Fall hatten sich Mieter über die Geräusche
von Waschmaschine und Wäschetrockner aus der Nachbarwohnung beschwert. Der
Vermieter änderte daraufhin die Hausordnung und verbot den Gebrauch von diesen
Geräten in der Wohnung. Sie sollten nur noch in der Waschküche im Keller
eingesetzt werden können. Die Nachbarn wollten ihre Geräte aber weiter in ihrer
Wohnung betrieben und zogen vor Gericht.
Mit Erfolg: Der Gebrauch von Waschmaschinen und
Wäschetrocknern gehöre heutzutage ohne weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch
einer Wohnung, solange vertraglich ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart
sei. Völlig untersagt werden könne der Gebrauch durch die geänderte Hausordnung
in diesem Fall nicht. Lediglich die Einhaltung von Ruhezeiten und das Gebot der
Rücksichtnahme könne festgehalten werden. Mitmieter müssten die Geräusche
hinnehmen.
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