Mieter darf Verbrauchsdaten seiner Nachbarn erfahren
(dpa). Ein Mieter kann zur Überprüfung einer
Betriebskostenabrechnung Anspruch darauf haben, die Verbrauchsdaten seiner
Nachbarn einzusehen. Das entschied das Landgericht Berlin am 17. Oktober 2013 (Az.:
67 S 164/13). Nach Auffassung des Gerichts gilt dies jedenfalls, wenn es ihm
anders nicht möglich ist, die Richtigkeit der für ihn geltenden Abrechnungsdaten
zu überprüfen.
In dem vom Landgericht entschieden en Fall sollte ein Mieter
Betriebskosten in Höhe von 1161 Euro nachzahlen. Er weigerte sich, den Betrag zu
zahlen, da die Abrechnungsunterlagen unvollständig seien. Konkret wollte er die
Verbrauchsdaten der übrigen Mieter wissen. Der Vermieter lehnte es zunächst
jedoch ab, die Daten vorzulegen, und erhob stattdessen Zahlungsklage. Erst im
Verfahren vor dem Landgericht Berlin brachte er die Unterlagen bei.
Das Gericht betonte, dies sei keine Gefälligkeit des
Vermieters, sondern er erfülle damit einen Anspruch seines Mieters. Denn erst
wenn dieser die Einzelverbrauchsdaten der übrigen Mieter kenne, könne er die
Richtigkeit der für ihn geltenden Abrechnung überprüfen. Im konkreten Fall nutze
dem Mieter die Einsichtnahme übrigens nichts, denn es ließen sich keine Fehler
feststellen, so dass er die geforderte Nachzahlung schließlich doch leisten
musste.
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