Bremsgeräusche bei teuren Autos sind Mangel
Schleswig/Berlin. Wiederholt quietschende Bremsgeräusche
während einer längeren Fahrt bei feuchter Witterung stellen bei Fahrzeugen der
gehobenen Kategorie einen erheblichen Komfortmangel dar. Der Autokauf kann
rückgängig gemacht werden, wenn das Quietschen auch bei geschlossenen Fenstern
zu hören ist und das Auto der gehobenen Preisklasse angehört. Wenn mehrere
Reparaturversuche ohne Erfolg durchgeführt worden sind, kann man auch fristlos
vom Kauf zurücktreten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts
Schleswig vom 25. Juli 2008 (AZ: 14 U 125/07).
Der Kläger leaste einen Pkw Mercedes-Benz für rund 75.000
Euro. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 Kilometern kam es zu einem
Quietschen der Bremsen, das auch ein Gerichtsgutachter bestätigte. Als mehrere
Versuche, das Quietschen zu beseitigen, scheiterten, wollte der Kläger den Kauf
rückgängig machen.
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz bekam er
Recht. Ein Fahrzeugmangel liege dann vor, wenn das Auto von der üblichen
Beschaffenheit ähnlicher Fahrzeuge abweiche. Dabei sei auf die Erwartungen eines
Durchschnittskäufers abzustellen. Quietschende Bremsen entsprächen nicht den
Anforderungen, die an ein Fahrzeug dieser Preisklasse zu stellen seien. Dabei
sei es unerheblich, ob dabei die Funktionsfähigkeit der Bremsen beeinträchtigt
sei. Denn auch ein so genannter Komfortmangel stelle einen Mangel dar, wenn die
Komforteinbuße beträchtlich sei. Da die Geräusche auch bei geschlossenen
Fenstern zu hören waren, stelle das Quietschen einen erheblichen Mangel dar. Der
Kläger sei nach den vergeblichen Nachbesserungsversuchen berechtigt, den Kauf
rückgängig zu machen.
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