Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Elterliche Unterhaltspflicht neun Jahre nach Schulabschluss des Kindes

(red/dpa). Auch wenn zwischen Schulabschluss und Erstausbildung des Kindes neun Jahre liegen, können Eltern dazu verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Tochter in dieser Zeit Kinder bekommen hat und diese überwiegend selbst betreut. So entschied das Oberlandesgericht Celle am 19. November 2015 (AZ: 17 WF 242/15).

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Verbotene Liebe?

(red/dpa). Eltern dürfen ihrer 15-jährigen Tochter eine Liebesbeziehung zu einem über 30 Jahre älteren Mann nicht verbieten, wenn dieses Verbot das Kindeswohl gefährdet. Das entschied das Brandenburgischen Oberlandesgericht (Entscheidung vom 24. März 2016; AZ: 9 UF 132/15).

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Bar-Unterhaltspflicht beim Kindesunterhalt

(red/dpa). Für die gemeinsamen Kinder müssen beide Elternteile aufkommen. Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, muss meist Kindesunterhalt an den betreuenden Elternteil zahlen, den so genannten Barunterhalt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der betreuende Elternteil das Dreifache des anderen verdient. Voraussetzung ist, dass ihm selbst nach Abzug des Kindesunterhalts noch genug bleibt, entschied das Oberlandesgericht Dresden am 4. Dezember 2015 (AZ: 20 UF 875/15).

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ADHS: Kein Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt trotz abgebrochener Ausbildung

(red/dpa). Ein volljähriges Kind, das seine Ausbildung nicht planvoll und zielstrebig in Angriff nimmt und ‚durchzieht’, kann seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt verlieren. Fehlt ihm jedoch krankheitsbedingt die Einsichtsfähigkeit, dass es das nur leisten kann, wenn es sich vor Ausbildungsbeginn in ärztliche Behandlung begibt, entfällt der Unterhalt nicht.

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Einkommenssteigerung beim Unterhaltsberechtigten

(red/dpa). Bei einer Trennung ist es ratsam, sich über alle Folgen zu einigen. Dies wird meist in einem Vergleich festgelegt. So kann dort auch geregelt werden, wie viel Unterhalt zu zahlen ist.

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Ausschluss der Anpassung eines vereinbarten Trennungsunterhalts

(red/dpa). Bei einer Trennung ist es ratsam, sich über deren Folgen zu einigen. Dies hilft, Streit zu vermeiden. Die Punkte der Einigung können auch Grundlage für eine spätere Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Eine solche Einigung dürfte einer Entscheidung durch ein Gericht vorzuziehen sein.

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Gemeinsame Verbindlichkeiten nach der Trennung

(red/dpa). Ehepartner nehmen oft gemeinsame Kredite auf. Immer wieder gibt es Streit darüber, wer für die Verbindlichkeiten aufkommen muss, wenn die Ehe scheitert.

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Keine Abhebungen vom Sparkonto des Sohnes

(red/dpa). Haben die Großeltern für ihr Enkelkind ein Sparbuch angelegt, dürfen die Eltern nicht ohne weiteres Geld von diesem Konto abheben. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 28. Mai 2015 (AZ: 5 UF 53/15)

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Aufenthaltsrecht: Wille des Kindes nicht allein entscheidend

(red/dpa). Bei einem Antrag auf das alleinige Aufenthaltsrecht entscheidet das Gericht, was dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei kommt es nicht allein auf den vom Kind geäußerten Willen an. Für das Kindeswohl sind mehrere Kriterien maßgeblich.

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Mutter muss Umgang mit dem Vater ermöglichen

(red/dpa). Haben Vater und Mutter Umgangsrecht mit ihrem Kind, müssen beide Elternteile sich darum bemühen, dass auch der andere zu seinem Recht kommt. Eine Umgangsblockade darf keiner von beiden ausüben.

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