Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Abholen von Kindergarten und Schule

Bremen/Berlin. Der betreuende Elternteil kann allein entscheiden, wer das Kind vom Kindergarten, dem Hort oder der Schule abholen und zu sich begleiten darf. Dies auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juli 2008 (AZ: 4 UF 39/08) hervor.

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Nur fünf Jahre nachehelicher Krankheitsunterhalt

Liegen keine ehebedingten Nachteile vor, kann im Scheidungsfall auch nach langjähriger Ehe ein nachehelicher Krankheitsunterhalt befristet werden. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29. Oktober 2009 (Az: 6 UF 9/09).

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Pflicht zur Arbeit auch bei Pflege eines nicht gemeinsamen Kindes

In der heutigen Zeit gibt es immer mehr so genannte Patchworkfamilien. So wird zum Beispiel im Haushalt noch ein Kind aus einer früheren Beziehung mitversorgt oder ein Partner bringt Kinder mit. Dies stellt das Familienrecht vor immer neue Herausforderungen. So hatte am 16. März 2010 (AZ: 11 UF 532/09) das Oberlandesgericht Koblenz einen Fall zu entscheiden, bei dem die Ex-Frau noch ein Kind aus einer vorherigen Beziehung betreute. Für das Gericht war die Sache klar: Im Streit um den nachehelichen Unterhalt kann eine Frau nicht den Betreuungsaufwand für ein Kind aus einer früheren Beziehung geltend machen, um sich von der Verpflichtung zur Arbeit zu befreien.

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Unterhaltsberechtigter muss sich nachhaltig bewerben

Das Unterhaltsrecht verlangt vom Unterhaltsberechtigten stets intensive, zeitlich und räumlich umfangreiche und nachhaltige Bewerbungsbemühungen. Wer sich nicht ausreichend bewirbt, dem wird ein fiktives Einkommen angerechnet und bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Zu den Bewerbungsbemühungen gehört auch, sich auf Stellen außerhalb der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit zu bewerben. So der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2011 (AZ: 4 WF 51/11).

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Kein Unterhalt bei Ehebruch?

Im Familienrecht ist schon vor geraumer Zeit das Verschuldensprinzip abgeschafft worden. Es geht heute nicht mehr um die Frage, wer am Scheitern einer Ehe Schuld hat. So bleiben im wesentlichen auch alle Fragen, die Unterhalt, Umgang oder Aufteilung des Vermögens und des Hausrates betreffen, davon unberührt. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Juli 2011 (AZ: 13 UF 3/11).

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Unbefristeter Unterhalt nach 33-jähriger Ehe und Aufgabe des erlernten Berufs

Nach 33-jähriger Ehe, verbunden mit Aufgabe des erlernten Berufs als Arzthelferin und Teilzeittätigkeiten in ungelernten Tätigkeiten, hat die Frau im Falle einer Scheidung Anspruch auf unbefristeten Aufstockungsunterhalt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Mai 2011 (AZ: 8 UF 246/10, II-8 UF 246/10) hervor.

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