Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Neue Partnerin drei Tage nach der Hochzeit – keine „unzumutbare Härte“

Die Gründe, warum ausnahmsweise das Trennungsjahr vor einer Scheidung nicht eingehalten werden muss, sind sehr eng gefasst. Dies ist nur möglich, wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt. Erfährt die Ehefrau drei Tage nach der Eheschließung, dass ihr Mann ihrer engen Freundin seine Liebe gestanden und auch schon am Tag vor der Hochzeit eine entsprechende Mail an diese geschrieben hat, begründet dies allein keine unzumutbare Härte. So jedenfalls entschieden die Richter des Oberlandesgerichts München; Urteil vom 28. Juli 2010 (Az: 33 WF 1104/10).

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Umgangsrecht nicht gegen den Willen des Kindes

Verweigert ein Kind geschiedener Eltern ausdrücklich und offensichtlich nicht fremdbestimmt den Umgang mit einem der beiden Elternteile, ist der Willen des Kindes zu beachten. Das Umgangsrecht kann in einem solchen Fall bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgesetzt werden. So entschied das Oberlandesgericht Hamm am 8. Januar 2009 (Az: 2 UF 214/08, II-2 UF 214/08).

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Großeltern haben Recht auf Umgang mit dem Enkelkind

Auch wenn ein Vater, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, den Umgang seines Sohnes mit den Großeltern ablehnt, steht diesen ein angemessener regelmäßiger Umgang mit ihrem Enkel zu. So entschied das Kammergericht Berlin am 20. März 2009 (Az: 17 UF 2/09).

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Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes

Verweigert ein Kind nachdrücklich und aus nachvollziehbaren Gründen den Kontakt zu einem Elternteil, so ist ein befristeter Ausschluss des Umgangs angemessen. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg am 22. Juni 2009 (AZ: 10 UF 790/08).

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Übernachtung des Kindes beim getrennt lebenden Elternteil auch im Vorschulalter möglich

Hinsichtlich des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind sollten sich getrennt lebende Eltern einigen. Oft kommt es zu einer gerichtlich genehmigten Umgangsvereinbarung. Wenn ein Elternteil diese ändern will, muss Einigkeit bestehen oder diese Änderung wiederum durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Dabei kann das umgangsberechtigte Elternteil durchaus auch die Übernachtung des Kindes bei sich erreichen. Nach Ansicht des Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 28. Oktober 2009; AZ: 7 UF 1009/09) ist dies dann möglich, wenn es aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

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Letzter Ausweg Sorgerechtsentzug

Vereitelt ein Elternteil grundlos den Kontakt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil und schlagen alle Vermittlungsversuche fehl, kann ihm als letzte Konsequenz sogar das Sorgerecht entzogen werden. Der Wechsel der Hauptbezugsperson sei für ein Kind leichter zu verkraften als eine fortdauernde Traumatisierung durch den Verlust der Beziehung zu einem Elternteil, so das Amtsgericht München in einem am 1. Dezember 2009 veröffentlichten Urteil (um die Anonymität der Betroffenen zu wahren, werden Termin der Urteilsverkündung und Aktenzeichen nicht genannt).

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Wechselmodell nur bei Einigkeit der Eltern

Ein Wechselmodell setzt Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren und kann daher nur bei Einigkeit der Eltern vereinbart werden. Dieses Modell, bei dem die Kinder ihren Aufenthaltsort regelmäßig wechselnd bei Vater und Mutter haben, belaste die Kinder ohnehin sehr stark, da ein richtiger Lebensmittelpunkt fehle, so das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Beschluss vom 12. Januar 2010 (Az: 11 UF 251/09).

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Unterhalt nach Abbruch des Studiums

Auch wenn ein Kind sein Studium abbricht, hat es Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, während es auf einen Ausbildungsplatz wartet. Allerdings muss die avisierte Ausbildung zielgerichtet und planvoll aufgenommen werden. Der Vater müsse diese Verzögerung des Ausbildungsbeginns hinnehmen, so das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 12. Januar 2010 (Az: 8 WF 274/09).

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Bologna und Kindesunterhalt

Der Anschluss eines Masterstudiums an ein Bachelorstudium stellt eher die Fortsetzung der begonnenen universitären Ausbildung als eine neue Ausbildung dar. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht (OLG) Celle und verurteilte den Vater zur Weiterzahlung des Kindesunterhalts (Beschluss vom 2. Februar 2010, AZ: 15 WF 17/10).

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Keine Kinderfotos ins Netz

Der nichtsorgeberechtigte Vater darf ohne Zustimmung der Mutter keine Fotos des gemeinsamen Kindes auf eine öffentlich zugängliche Internetseite stellen. Dies gilt für Seiten, bei denen sich jeder kostenfrei anmelden kann, so das Amtsgericht Menden in seinem Urteil vom 3. Februar 2010 (Az: 4 C 526/09).

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