Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Kinder nicht zur Schule geschickt: 2.000 Euro Zwangsgeld

Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch den Unterricht besuchen. Die Anfechtungsklagen eines Elternpaares gegen diese Verpflichtung und gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes blieben erfolglos.

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Kindesaufenthalt: Gericht kann Entscheidungsbefugnis auf Vater übertragen

Nach einer Trennung der Eltern gibt es häufig Streit darüber, wo sich das Kind dauerhaft aufhalten soll, wie der Umgang geregelt wird und wer über den Aufenthalt entscheidet. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht sind beide Elternteile gehalten, dieses einvernehmlich zu regeln. Ist das nicht möglich, können Anwälte versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Scheitert auch das, entscheidet das Gericht. Dabei kann es auch anordnen, dass die Entscheidungsbefugnis über den Aufenthalt eines Kindes - unter Umständen auch nur vorübergehend - beim Vater liegt. Bei ihrer Entscheidung haben sich die Richter allein am Kindeswohl zu orientieren.

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Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Der sechsjährige Junge fuhr mit seinem Fahrrad vom Spielplatz herunter und bog in einen Fußweg ein. Dort prallte er mit einem älteren Mann zusammen, der sich dabei verletzte. Der Mann ging vor Gericht. Durch den Unfall leide er an einem offenen Bein. Er forderte von der Mutter des Jungen unter anderem mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. Er warf der Frau vor, sie habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der Bekannte der Mutter, der den Jungen auf den Spielplatz begleitet hatte, habe seiner Aussage nach keine Fürsorgepflichten übernommen.

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Kein Elterngeld für Pflegeeltern

Ein Ehepaar nahm 2007 ein im selben Jahr geborenes Kind in Vollzeitpflege bei sich auf. Vormund des Kindes wurde der Betreuungsverein der Diakonie. Das Sorgerecht für das Pflegekind übte die Pflegemutter nicht aus. Ihren Antrag auf Elterngeld im darauf folgenden Jahr lehnte die zuständige Behörde ab, weil die Frau das Kind nicht in Adoptionspflege, also mit dem Ziel der Annahme als Kind, aufgenommen habe. Die Pflegemutter argumentierte, die Familienbeziehung zwischen ihr und ihrer Pflegetochter sei mit derjenigen von zukünftigen Adoptiveltern zu vergleichen. Sie habe sogar ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um ihr Pflegekind zu betreuen. Das Elterngeld könne deshalb in ihrem Fall seinen Zweck, Eltern bei der Erziehung von Kindern zu unterstützen, ohne weiteres erfüllen.

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Das gemeinsame Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes mit der Mutter muss dem Kindeswohl dienen

Die Eltern haben eine zweieinhalb Jahre alte Tochter und sind nicht verheiratet. Sie haben keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, so dass die Mutter seit der Geburt das alleinige Sorgerecht hat. Bereits vor der Geburt des Kindes trennten sich die Eltern. Wenige Monate nach der Geburt zogen sie erneut für kurze Zeit zusammen, um sich dann anschließend wieder zu trennen. Nach der Trennung wurde das Umgangsrecht des Vaters mit seiner Tochter gerichtlich geregelt.

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Umgangsrecht mit Übernachtungen - auch für rauchende Elternteile

Die Mutter stimmte zwar einem regelmäßigen Umgang der Kinder mit dem Vater zu, jedoch ohne Übernachtungen. Die beiden Kinder hingegen wollten auch beim Vater übernachten. Der Vater, ein Raucher, hatte nur eine kleine Wohnung mit einer Schlafcouch. Er meinte jedoch, sich im Falle eines Umgangsbeschlusses mit Unterstützung des JobCenters eine größere Wohnung leisten zu können.

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Umgangsrecht: Wechselmodell nur bei Kooperation der Eltern

Die miteinander verheirateten Eltern bekamen im Jahr 2005 Zwillinge. Nach der Trennung 2007 lebten die Kinder überwiegend bei der Mutter und waren jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien beim Vater. Der Vater wollte jedoch in etwa genauso viel Umgang haben wie die Mutter. Das Amtsgericht wies seinen Antrag wegen der Konflikte der Eltern und deren fehlender Kommunikationsfähigkeit ab.

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Unbefristeter Unterhaltsanspruch nach 30 Jahren Ehe

Als die junge Frau mit siebzehn Jahren Mutter wurde, brach sie ihre Ausbildung zur Gärtnerin ab. Nach der Heirat holte sie keine Berufsausbildung mit einem Berufsabschluss nach. Sie betreute die beiden Kinder und „jobbte“ in verschiedenen Nebentätigkeiten. Nach 30 Jahren wurde die Ehe geschieden. Das Gericht (Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Februar 2012, AZ: 10 UF 253/11) sprach der Frau unbefristeten, monatlich zu zahlenden nachehelichen Unterhalt zu. Dagegen wandte sich der Ex-Mann. Er strebte eine Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts an. Seiner Argumentation zufolge wäre seine geschiedene Ehefrau auch ohne die Ehe ohne Berufsabschluss geblieben, so dass dies kein ehebedingter Nachteil sei.

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Antrag auf Verfahrenskostenhilfe - Ex-Partner erhält Unterlagen über Vermögensverhältnisse zur Prüfung

Beantragt ein getrennt lebender Ehepartner Verfahrenskostenhilfe in einem familienrechtlichen Verfahren gegen den anderen Ehepartner, muss er akzeptieren, dass die vorgelegten Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse dem Ex-Partner zur Überprüfung vorgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn es in dem Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Fragen geht. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 04.11.2010, Az: 7 WF 872/10). Die Richter sahen eine grundsätzliche Bedeutung in dem Fall und haben daher die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

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Kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Familienhund

Bei einer Trennung wird um viel gestritten, nicht nur um Unterhalt und Altersversorgung. Geklärt werden muss auch die Aufteilung des Vermögens und des Hausrats und bei Paaren mit gemeinsamen Kindern auch das Umgangsrecht. Immer wieder kommt es auch darüber zu Auseinandersetzungen, wer das gemeinsame Haustier behalten darf. Und ebenso wird um einen möglichen Umgang mit dem gemeinsam angeschafften Tier gestritten. Der 10. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 25. November 2010, Az: II-10 WF 240/10) hat nun entschieden, dass in einem solchen Fall einem getrennt lebenden Ehepartner kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem beim anderen Ehepartner lebenden Hund zusteht.

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