Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Unterhalt auch für Studium

„Die Kinder sind volljährig und nun für sich selbst verantwortlich.“ Wer jedoch hofft, dass sich damit ein für alle mal auch Unterhaltsverpflichtungen erledigen, der irrt: Unterhalt ist auch dann für die Ausbildung zu zahlen, wenn die Kinder erwachsen sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm einen Vater verpflichtet, seiner heute 25-jährigen Tochter Unterhalt für ein im Herbst 2011 aufgenommenes Journalistikstudium zu bezahlen (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 05. Februar 2013, AZ: 7 UF 166/12).

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Scheidung nach ausländischem Recht kann in Deutschland zulässig sein

In Deutschland gilt die deutsche Rechtsordnung. Vom Grundsatz her ist dies richtig, auch im Familienrecht. Es gibt aber Ausnahmen: Wer nach ausländischem Recht geheiratet hat, kann unter Umständen auch nach ausländischem Recht geschieden werden. Maßgeblich kann sein, was zwischen den Eheleuten vereinbart wurde. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine Ehefrau nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des "Talaq" geschieden werden kann, wenn die iranischen Eheleute dies in der Heiratsurkunde vereinbart haben (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Mai 2013, AZ: 3 UF 267/12).

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Private Vereinbarung über Aufenthaltsbestimmungsrecht keine Grundlage für Verlängerung des Elterngeldes auf 14 Monate

Die nichtverheirateten Eltern hatten gegenüber dem Jugendamt erklärt, das Sorgerecht gemeinsam für ihren Sohn übernehmen zu wollen. Die Landeshauptstadt Hannover hatte der Mutter daraufhin zwölf Monate Elterngeld bewilligt. Der Vater des Kindes war mit einem weiteren Aufenthalt des Kindes bei der Mutter einverstanden. Als der Elterngeldanspruch auslief, trafen die Eltern eine notariell beurkundete „Vereinbarung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht“. Danach sollte dieses allein der Mutter zustehen. Die Stadt lehnte die Gewährung eines 14-monatigen Elterngeldbezuges für die Mutter ab. Sie vertrat die Auffassung, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nur durch eine gerichtliche Entscheidung auf die Mutter übertragen werden könne.

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Unterhalt: Konkreter Bedarf steigt bei Inflation

Bei gehobenen Einkommensverhältnissen empfiehlt es sich, im Falle einer Scheidung den Unterhaltsbedarf ganz konkret zu berechnen. Dabei wird auch berücksichtigt, auf welche Karriere unter Umständen der eine Ehepartner verzichtet hat, welches Einkommen er hätte erzielen können und welchen Lebensstil das Ehepaar pflegte.

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Unterhaltspflicht muss Gläubigern offenbart werden

Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung ab, muss er etwaige Unterhaltspflichten benennen. Zwar mindern solche Verpflichtungen das pfändbare Einkommen, doch für den Gläubiger kann das dennoch von Vorteil sein: Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können nämlich als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. Es ging bei der Entscheidung des Amtsgerichts Herne-Wanne (Beschluss des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 23. April 2013, AZ: 7 M 396/12) um die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen, die dann höher ausfallen könnten.

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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt werden. Es geht letztlich um die Auflösung einer Ehe. Es müssen Antworten auf viele Fragen gefunden werden, etwa wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird und wer wie viel Unterhalt bekommt. Dies erklärt, warum eine Scheidung Geld kostet. Wie viel an das Gericht und die Anwälte zu zahlen ist, hängt auch vom so genannten Streitwert ab. Dieser errechnet sich aus der Gesamtsumme, um die es in den einzelnen Fragen geht. Gut ist daher, wenn man die Kosten wenigstens von der Steuer absetzen kann. Diese Möglichkeit hat das Finanzgericht Düsseldorf in vollem Umfang bestätigt: Eine Scheidung sei auch steuerrechtlich eine außergewöhnliche Belastung (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013, AZ: 10 K 2392/12 E).

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Ehegatte verschwunden - Voraussetzungen für öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrags

Verschwindet nach einer Trennung ein Partner, mag dies dem Ehegatten zunächst recht sein – zumindest dann, wenn er keinen Unterhaltsanspruch hat. Was aber, wenn man sich scheiden lassen will und der Ehegatte ist nicht auffindbar? In solchen Fällen ist es möglich, den Scheidungsantrag „öffentlich zustellen“ zu lassen. Der Antrag ist dann genauso gültig, als wäre er dem Betroffenen zugestellt worden. Das Scheidungsverfahren kann seinen Gang nehmen, auch ohne den anderen Ehegatten.

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Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

Jede Trennung ist mit Belastungen verbunden. Manchmal ist das Verhältnis der Ehepartner so zerstört, dass nicht einmal eine Kommunikation über die Belange des Kindes möglich ist. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Der Gesetzgeber favorisiert dieses Modell.

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Ausbildungsvergütung statt Unterhalt

Von dem Monat an, in dem ein unterhaltsberechtigtes Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, die höher ist als der Unterhalt, entfällt der Unterhaltsanspruch.

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Vater schuldet Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen

Wer Unterhalt schuldet, muss alles dafür tun, den Mindestunterhalt für die Kinder auch zahlen zu können. Man ist verpflichtet, sich um eine Tätigkeit mit einem ausreichenden Einkommen zu bemühen. Tut man dies nicht und liefert keine plausiblen Gründe hierfür, beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung, wird für die Unterhaltspflicht das sogenannte fiktive Einkommen herangezogen. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Berufskraftfahrer, der über Berufserfahrung verfügt, sich bei der Berechnung seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers zurechnen lassen muss, auch wenn er diese Tätigkeit nicht ausgeübt hat (Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Januar 2013, AZ: II-2 UF 53/12).

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