Familienrecht
Unterhalt auch für Studium
„Die Kinder sind volljährig und nun für sich selbst
verantwortlich.“ Wer jedoch hofft, dass sich damit ein für alle mal auch
Unterhaltsverpflichtungen erledigen, der irrt: Unterhalt ist auch dann für die
Ausbildung zu zahlen, wenn die Kinder erwachsen sind. So hat das
Oberlandesgericht Hamm einen Vater verpflichtet, seiner heute 25-jährigen
Tochter Unterhalt für ein im Herbst 2011 aufgenommenes Journalistikstudium zu
bezahlen (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 05. Februar 2013, AZ: 7 UF
166/12).
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Scheidung nach ausländischem Recht kann in Deutschland zulässig
sein
In Deutschland gilt die deutsche Rechtsordnung. Vom Grundsatz her
ist dies richtig, auch im Familienrecht. Es gibt aber Ausnahmen: Wer nach
ausländischem Recht geheiratet hat, kann unter Umständen auch nach ausländischem
Recht geschieden werden. Maßgeblich kann sein, was zwischen den Eheleuten
vereinbart wurde. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine
Ehefrau nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des "Talaq" geschieden werden
kann, wenn die iranischen Eheleute dies in der Heiratsurkunde vereinbart haben (Beschluss
des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Mai 2013, AZ: 3 UF 267/12).
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Private Vereinbarung über Aufenthaltsbestimmungsrecht keine
Grundlage für Verlängerung des Elterngeldes auf 14 Monate
Die nichtverheirateten Eltern hatten gegenüber dem Jugendamt
erklärt, das Sorgerecht gemeinsam für ihren Sohn übernehmen zu wollen. Die
Landeshauptstadt Hannover hatte der Mutter daraufhin zwölf Monate Elterngeld
bewilligt. Der Vater des Kindes war mit einem weiteren Aufenthalt des Kindes bei
der Mutter einverstanden. Als der Elterngeldanspruch auslief, trafen die Eltern
eine notariell beurkundete „Vereinbarung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht“.
Danach sollte dieses allein der Mutter zustehen. Die Stadt lehnte die Gewährung
eines 14-monatigen Elterngeldbezuges für die Mutter ab. Sie vertrat die
Auffassung, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nur durch eine
gerichtliche Entscheidung auf die Mutter übertragen werden könne.
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Unterhalt: Konkreter Bedarf steigt bei Inflation
Bei gehobenen Einkommensverhältnissen empfiehlt es sich, im Falle
einer Scheidung den Unterhaltsbedarf ganz konkret zu berechnen. Dabei wird auch
berücksichtigt, auf welche Karriere unter Umständen der eine Ehepartner
verzichtet hat, welches Einkommen er hätte erzielen können und welchen
Lebensstil das Ehepaar pflegte.
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Unterhaltspflicht muss Gläubigern offenbart werden
Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung ab, muss er
etwaige Unterhaltspflichten benennen. Zwar mindern solche Verpflichtungen das
pfändbare Einkommen, doch für den Gläubiger kann das dennoch von Vorteil sein:
Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können
nämlich als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. Es ging bei der
Entscheidung des Amtsgerichts Herne-Wanne (Beschluss des Amtsgerichts
Herne-Wanne vom 23. April 2013, AZ: 7 M 396/12) um die Pfändung von
Steuererstattungsansprüchen, die dann höher ausfallen könnten.
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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt werden.
Es geht letztlich um die Auflösung einer Ehe. Es müssen Antworten auf viele
Fragen gefunden werden, etwa wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer aus der
gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird
und wer wie viel Unterhalt bekommt. Dies erklärt, warum eine Scheidung Geld
kostet. Wie viel an das Gericht und die Anwälte zu zahlen ist, hängt auch vom so
genannten Streitwert ab. Dieser errechnet sich aus der Gesamtsumme, um die es in
den einzelnen Fragen geht. Gut ist daher, wenn man die Kosten wenigstens von der
Steuer absetzen kann. Diese Möglichkeit hat das Finanzgericht Düsseldorf in
vollem Umfang bestätigt: Eine Scheidung sei auch steuerrechtlich eine
außergewöhnliche Belastung (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar
2013, AZ: 10 K 2392/12 E).
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Ehegatte verschwunden - Voraussetzungen für öffentliche
Zustellung eines Scheidungsantrags
Verschwindet nach einer Trennung ein Partner, mag dies dem
Ehegatten zunächst recht sein – zumindest dann, wenn er keinen
Unterhaltsanspruch hat. Was aber, wenn man sich scheiden lassen will und der
Ehegatte ist nicht auffindbar? In solchen Fällen ist es möglich, den
Scheidungsantrag „öffentlich zustellen“ zu lassen. Der Antrag ist dann genauso
gültig, als wäre er dem Betroffenen zugestellt worden. Das Scheidungsverfahren
kann seinen Gang nehmen, auch ohne den anderen Ehegatten.
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Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
Jede Trennung ist mit Belastungen verbunden. Manchmal ist das
Verhältnis der Ehepartner so zerstört, dass nicht einmal eine Kommunikation über
die Belange des Kindes möglich ist. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob
das gemeinsame Sorgerecht überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Der
Gesetzgeber favorisiert dieses Modell.
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Ausbildungsvergütung statt Unterhalt
Von dem Monat an, in dem ein unterhaltsberechtigtes Kind eine
Ausbildungsvergütung erhält, die höher ist als der Unterhalt, entfällt der
Unterhaltsanspruch.
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Vater schuldet Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen
Wer Unterhalt schuldet, muss alles dafür tun, den
Mindestunterhalt für die Kinder auch zahlen zu können. Man ist verpflichtet,
sich um eine Tätigkeit mit einem ausreichenden Einkommen zu bemühen. Tut man
dies nicht und liefert keine plausiblen Gründe hierfür, beispielsweise eine
schwerwiegende Erkrankung, wird für die Unterhaltspflicht das sogenannte fiktive
Einkommen herangezogen. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein
Berufskraftfahrer, der über Berufserfahrung verfügt, sich bei der Berechnung
seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers zurechnen
lassen muss, auch wenn er diese Tätigkeit nicht ausgeübt hat (Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Januar 2013, AZ: II-2 UF 53/12).
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