Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Pflegeeltern können Namensänderung beantragen - auch gegen Mutterwillen

Lebt ein Kind von Geburt an auf Dauer in einer Pflegefamilie, dürfen die Pflegeeltern eine Namensänderung für das Kind beantragen. Diese bedarf der Genehmigung durch ein Gericht und kann auch gegen den Willen der leiblichen Mutter erfolgen, entschied das Oberlandesgericht Köln (Oberlandesgericht Köln am 13. Februar 2013, AZ: 10 UF 189/12).

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Teilnahme am Religionsunterricht kann Kindeswohl entsprechen

Leben die Eltern getrennt, gibt es auch beim gemeinsamen Sorgerecht immer wieder Streit. Eine wesentliche Frage ist zum Beispiel die Teilnahme am Religionsunterricht und Schulgottesdienst. Entscheidend für die Antwort ist das Umfeld: Ist dies ländlich-katholisch geprägt, sollte das Kind am Religionsunterricht und Schulgottesdienst teilnehmen. Das entschied das Amtsgericht Monschau und gab dem Antrag eines Elternteils auf Teilnahme statt (Amtsgericht Monschau am 30. Mai 2005, AZ: 6 F 59/12).

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Kein Kita-Platz über Eilantrag

Kita-Plätze sind Mangelware. Hierfür gehen manche Eltern sogar vor Gericht. In einem aktuellen Fall forderten die Eltern für ihr Kind einen Kita-Platz für acht Stunden täglich. Ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Stuttgart scheiterte (Verwaltungsgericht Stuttgart am 22.08.2013, AZ: 7 K 2688/13).

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Hartz IV: Elterngeld wird als Einkommen angerechnet

Mainz/Berlin. Erhält ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen als betreuender Elternteil Elterngeld, so wird dies als Einkommen berücksichtigt (Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.03.2013, AZ: L 6 AS 623/11).

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Unberechtigte Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder zerstört Anspruch auf Trennungsunterhalt

Schleswig/Berlin. Wer mehrfach unberechtigt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Partner erhebt, allein um seine eigene Position in einem Sorgerechtsverfahren zu verbessern, verliert seinen Unterhaltsanspruch. Besonders schwer wiegen falsche Vorwürfe, der Ex-Partner habe die Kinder sexuell missbraucht. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgerichts Schleswig zu entscheiden (Entscheidung vom 21. Dezember 2012, AZ: 10 UF 81/12).

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Alleinlebende Minderjährige bekommen nicht mehr Unterhalt als ein Student

Koblenz/Berlin. Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für Minderjährige genauso wie für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Welchen Anspruch minderjährige Kinder haben, die einen eigenen Hausstand haben, musste das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entscheiden (Beschluss vom 26. September 2012, AZ: 13 UF 413/12).

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Elternunterhalt - BGH präzisiert Schonvermögen der Kinder bei Immobilienbesitz

Karlsruhe/Berlin. Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen. Aber dies gilt nicht grenzenlos. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 7. August 2013 (AZ: XII ZB 269/12) bestätigt, dass der Wert einer selbst bewohnten Immobilie auf das Schonvermögen eines seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindes nicht angerechnet werden darf. Über dieses Urteil informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Sohn lebt bei Grosseltern - Vater muss trotzdem Unterhalt zahlen

Auch wenn ein volljähriges Kind kostenfrei bei seiner Großmutter lebt, muss der Vater Unterhalt zahlen. Der Bedarf seines Kindes verringert sich dadurch nicht.

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Kindesunterhalt bei hohen Einkünften

Wer reiche Eltern hat, kann sich mehr leisten. Gilt dieser Grundsatz auch, wenn die Eltern getrennt sind und nur einer der beiden sehr viel verdient? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Schleswig befasst. Üblicherweise wird der Kindesunterhalt anhand der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet. Diese Tabelle endet bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.100 Euro. Darüber hinaus bestimmt sich der Unterhalt nach dem Einzelfall.

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Bei Einkommen im Ausland ist Kaufkraftunterschied zu berücksichtigen

Üblicherweise berechnet sich der Kindesunterhalt am Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Es gibt Fälle, in denen dieser Einkommen aus dem Ausland bezieht. Wenn er in Deutschland lebt, ist das unproblematisch. Anders kann es sich jedoch verhalten, wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt. Meist orientieren sich die Gehälter ja an den Preisen und somit an der Kaufkraft in dem jeweiligen Land. Sind die Preise höher, wie zum Beispiel in der Schweiz, sind in der Regel auch die Löhne und Gehälter höher. Das Gericht musste die Frage klären, ob damit auch wie gewohnt der Kindesunterhalt steigt (Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Oktober 2012; AZ: 11 UF 55/12).

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