Familienrecht
Pflegeeltern können Namensänderung beantragen - auch gegen
Mutterwillen
Lebt ein Kind von Geburt an auf Dauer in einer Pflegefamilie,
dürfen die Pflegeeltern eine Namensänderung für das Kind beantragen. Diese
bedarf der Genehmigung durch ein Gericht und kann auch gegen den Willen der
leiblichen Mutter erfolgen, entschied das Oberlandesgericht Köln
(Oberlandesgericht Köln am 13. Februar 2013, AZ: 10 UF 189/12).
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Teilnahme am Religionsunterricht kann Kindeswohl entsprechen
Leben die Eltern getrennt, gibt es auch beim gemeinsamen
Sorgerecht immer wieder Streit. Eine wesentliche Frage ist zum Beispiel die
Teilnahme am Religionsunterricht und Schulgottesdienst. Entscheidend für die
Antwort ist das Umfeld: Ist dies ländlich-katholisch geprägt, sollte das Kind am
Religionsunterricht und Schulgottesdienst teilnehmen. Das entschied das
Amtsgericht Monschau und gab dem Antrag eines Elternteils auf Teilnahme statt
(Amtsgericht Monschau am 30. Mai 2005, AZ: 6 F 59/12).
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Kein Kita-Platz über Eilantrag
Kita-Plätze sind Mangelware. Hierfür gehen manche Eltern sogar
vor Gericht. In einem aktuellen Fall forderten die Eltern für ihr Kind einen
Kita-Platz für acht Stunden täglich. Ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung beim Verwaltungsgericht Stuttgart scheiterte (Verwaltungsgericht
Stuttgart am 22.08.2013, AZ: 7 K 2688/13).
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Hartz IV: Elterngeld wird als Einkommen angerechnet
Mainz/Berlin. Erhält ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen als
betreuender Elternteil Elterngeld, so wird dies als Einkommen berücksichtigt
(Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.03.2013, AZ: L 6 AS
623/11).
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Unberechtigte Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder
zerstört Anspruch auf Trennungsunterhalt
Schleswig/Berlin. Wer mehrfach unberechtigt schwere Vorwürfe
gegen den ehemaligen Partner erhebt, allein um seine eigene Position in einem
Sorgerechtsverfahren zu verbessern, verliert seinen Unterhaltsanspruch.
Besonders schwer wiegen falsche Vorwürfe, der Ex-Partner habe die Kinder sexuell
missbraucht. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgerichts Schleswig zu
entscheiden (Entscheidung vom 21. Dezember 2012, AZ: 10 UF 81/12).
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Alleinlebende Minderjährige bekommen nicht mehr Unterhalt als ein
Student
Koblenz/Berlin. Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen
Unterhaltsanspruch. Dies gilt für Minderjährige genauso wie für volljährige
Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Welchen Anspruch minderjährige
Kinder haben, die einen eigenen Hausstand haben, musste das Oberlandesgericht
(OLG) Koblenz entscheiden (Beschluss vom 26. September 2012, AZ: 13 UF 413/12).
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Elternunterhalt - BGH präzisiert Schonvermögen der Kinder bei
Immobilienbesitz
Karlsruhe/Berlin. Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern
Unterhalt. Sind die Eltern bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer
Eltern herangezogen. Aber dies gilt nicht grenzenlos. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat in einer Entscheidung vom 7. August 2013 (AZ: XII ZB 269/12)
bestätigt, dass der Wert einer selbst bewohnten Immobilie auf das Schonvermögen
eines seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindes nicht angerechnet
werden darf. Über dieses Urteil informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Sohn lebt bei Grosseltern - Vater muss trotzdem Unterhalt zahlen
Auch wenn ein volljähriges Kind kostenfrei bei seiner Großmutter
lebt, muss der Vater Unterhalt zahlen. Der Bedarf seines Kindes verringert sich
dadurch nicht.
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Kindesunterhalt bei hohen Einkünften
Wer reiche Eltern hat, kann sich mehr leisten. Gilt dieser Grundsatz auch, wenn
die Eltern getrennt sind und nur einer der beiden sehr viel verdient? Mit dieser
Frage hat sich das Oberlandesgericht Schleswig befasst. Üblicherweise wird der
Kindesunterhalt anhand der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet. Diese
Tabelle endet bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.100 Euro. Darüber
hinaus bestimmt sich der Unterhalt nach dem Einzelfall.
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Bei Einkommen im Ausland ist Kaufkraftunterschied zu
berücksichtigen
Üblicherweise berechnet sich der Kindesunterhalt am
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Es gibt Fälle, in denen dieser
Einkommen aus dem Ausland bezieht. Wenn er in Deutschland lebt, ist das
unproblematisch. Anders kann es sich jedoch verhalten, wenn der
Unterhaltspflichtige im Ausland lebt. Meist orientieren sich die Gehälter ja an
den Preisen und somit an der Kaufkraft in dem jeweiligen Land. Sind die Preise
höher, wie zum Beispiel in der Schweiz, sind in der Regel auch die Löhne und
Gehälter höher. Das Gericht musste die Frage klären, ob damit auch wie gewohnt
der Kindesunterhalt steigt (Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom
19. Oktober 2012; AZ: 11 UF 55/12).
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