Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Zum Umgangsrecht gehören auch Übernachtungen

Können sich getrennt lebende Eltern nicht über die Umgangsregelungen mit ihren Kindern einigen, übernimmt dies das Gericht. Dabei orientiert es sich an den Möglichkeiten und Gegebenheiten bei den Eltern. Wesentlich sind aber auch die Bedürfnisse des Kindes. Schließlich hat es einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen.

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Befreiung von Klassenfahrten nur in besonderen Ausnahmefällen

Die Befreiung von der Teilnahme an Schulpflichtveranstaltungen aus religiösen Motiven ist und bleibt die Ausnahme. In Fällen, in denen Eltern für ihre Kinder eine solche Freistellung aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit beziehungsweise des elterlichen Erziehungsrechts beanspruchen, müssen Eltern und Schule versuchen, einen Kompromiss zu finden. Sei dies nicht möglich, komme eine Befreiung nur in besonders schwerwiegenden Einzelfällen in Frage, entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Oberverwaltungsgericht Bremen am 19. November 2013, AZ: 1 A 275/10).

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Analphabet hat keinen Anspruch auf familiengerichtlichen Betreuer

Für Menschen, die sich nicht selbst helfen können, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Betreuung vor. Personen, die aufgrund geistiger Einschränkungen oder Behinderungen unfähig sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden. Dies gilt jedoch nicht für Analphabeten, da Analphabetismus keine geistige Behinderung ist.

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Kontaktverbot nach Bedrohungen über Facebook

Die Welt des Internets ist nicht in jeder Hinsicht grenzenlos. Vor allem ist sie kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen oder Drohungen können rechtliche Konsequenzen haben. So können via Facebook übermittelte Drohungen ein Verbot der Kontaktaufnahme und der Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen.

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17-jähriger darf Führerschein gegen den Willen des Vaters machen

Ein Vater darf seinem Sohn nicht verweigern, den Führerschein zu machen, weil dieser ihm vor mehr als einem Jahr eine beleidigende E-Mail geschrieben hat.

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Unterhaltschuldner muss auch schlechteren Job annehmen

Wer einem anderen Unterhalt schuldet, muss dafür sorgen, dass er seiner Verpflichtung auch nachkommen kann. Ihn trifft die sogenannte Erwerbsobliegenheit, das heißt, er muss für Einkommen sorgen. Der Unterhaltspflichtige muss sich um eine Erwerbstätigkeit kümmern und dabei alles Zumutbare ausschöpfen. Dies bedeutet, auch berufsfremde Tätigkeiten oder schlechtere Jobs annehmen zu müssen. Dies stellte nochmals das Oberlandesgericht Brandenburg klar; Entscheidung vom 2. April 2013 (AZ: 13 WF 54/13).

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Versöhnung im Scheidungsverfahren

Kommt es zu einer Versöhnung, wird das Trennungsjahr dadurch unterbrochen. Dies hat zur Folge, dass bei einem erneuten Scheidungswunsch das Trennungsjahr wieder vollständig abgewartet werden muss. Eine Scheidung ist in diesem Fall dann frühestens nach Ablauf eines weiteren Jahres möglich. Von einer solchen Versöhnung ist aber ein Versöhnungsversuch zu unterscheiden. Dieser unterbricht das Trennungsjahr nicht. Die Abgrenzung zwischen beidem bereitet regelmäßig Schwierigkeiten.

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Kindesschutzverfahren: Begutachtung auch gegen Elternwillen

Ein Gericht kann Eltern unter Umständen das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge entziehen. Das gilt etwa dann, wenn die Eltern die Begutachtung ihres verhaltensauffälligen Kindes in einem Kindesschutzverfahren verweigern. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Juli 2013 (AZ: 8 UF 17/13) wird hingewiesen.

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Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils

Im Idealfall kümmern sich nach einer Trennung beide Elternteile weiter um die Kinder. Schon aus dem Zivilrecht ergibt sich, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit Mutter und Vater haben und beide zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt sind. Dabei kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht. Eines davon ist das sogenannte Wechselmodell: Bei einem Wechselmodell kümmern sich die getrennt lebenden Eltern in der Regel im wöchentlichen Wechsel um die gemeinsamen Kinder.

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Unterhalt auch bei dauerhaftem Klinikaufenthalt

Ein unterhaltsberechtigter früherer Ehepartner verliert nicht deshalb seinen Unterhaltsanspruch, weil er sich auf unabsehbare Zeit in einer psychiatrischen Klinik befindet. Allerdings kann der Unterhalt gekürzt werden, entschied das Amtsgericht Wuppertal, da dem Unterhaltsberechtigten in der Zeit seiner stationären Behandlung keine Kosten für Unterkunft und Grundverpflegung entstehen (Amtsgericht Wuppertal am 8. Oktober 2012, AZ: 64 F 366/11).

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