Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement vor Kündigung

(red/dpa). War ein Mitarbeiter langfristig erkrankt, ist es für ihn unter Umständen nicht möglich, sofort wieder voll in den Beruf einzusteigen oder mit den bisherigen Arbeitsplatzbedingungen unverändert weiterzuarbeiten. Um Arbeitnehmern den Wiedereinstieg zu ermöglichen oder zu erleichtern, sieht das Gesetz ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor.

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Bei Verlassen des Kontrollbereichs kann Sicherheitsmitarbeiter gekündigt werden

(red/dpa). Wenn ein Unternehmen eine Sicherheitsfirma beauftragt, hat sie dafür meist einen guten Grund. Manchmal soll das Gelände überwacht werden, manchmal die Personen, die das Unternehmen aufsuchen, oder aber auch die Mitarbeiter sollen kontrolliert werden. Kann einem Sicherheitsmitarbeiter fristlos gekündigt werden, wenn er seinen Arbeitsplatz für einen gewissen Zeitraum verlässt?

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Kündigung nach Glücksspiel-Anrufen am Arbeitsplatz

Wer kostenpflichtige Glückspielanrufe auf Kosten des Arbeitgebers tätigt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Wenn er die Kosten nicht selbst übernimmt, kann er gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist aber nicht möglich, wenn die private Nutzung des Diensttelefons grundsätzlich erlaubt ist. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. September 2015 (AZ: 12 Sa 630/15).

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Fortbildungskosten - unangemessene Staffelung der Rückzahlungspflicht

Bei einer Fortbildung wird vereinbart, dass die Fortbildungskosten unter bestimmten Umständen zu erstatten sind, wenn der Arbeitnehmer frühzeitig kündigt. Die Vereinbarung über die Rückzahlungsfrist ist allerdings dann unangemessen, wenn es nur eine grobe jährliche Staffelung der Reduzierung der Rückzahlungspflicht gibt. Vor allem gilt das dann, wenn die Rückforderungssumme das monatliche Brutto-Einkommen um ein Vielfaches übersteigt. Auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2015 (AZ: 8 Sa 561/14) wird hingewiesen.

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Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigung über Diensthandy

Eine Beziehung unter Kollegen bleibt grundsätzlich Privatsache der Beteiligten. Beleidigt und bedroht nach Ende der Beziehung der eine den anderen über das dienstliche Handy, rechtfertigt dies nicht unbedingt eine Kündigung. Vor allen Dingen dann nicht, wenn die Drohungen und Beleidigungen lediglich isoliert als Textfragmente vorgelegt werden, ohne den gesamten Dialog aufzuzeigen. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Februar 2015 (AZ: 28 Ca 16.939/14) wird hingewiesen.

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Kosten für Abschiedsfeier wegen Arbeitsplatzwechsel sind Werbungskosten

Organisiert ein Mitarbeiter eine Abschiedsfeier, weil er aus dem Unternehmen ausscheidet, muss das Finanzamt die Kosten hierfür in der Regel als Werbungskosten anerkennen. Die Argumente, dass der Arbeitnehmer als Gastgeber aufgetreten sei, die Feier nach seinen Wünschen bestimmt habe und sie nicht in den Räumen des Arbeitgebers stattgefunden habe, sprächen allein nicht dafür, dass es sich um eine private Feier gehandelt habe. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 29. Mai 2015 (AZ: 4 K 3236/12) wird hingewiesen.

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Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

Einer schwangeren Mitarbeiterin darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Es kommt allerdings darauf an, wann der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfahren hat. Bei einer künstlichen Schwangerschaft gilt das Kündigungsverbot ab Einsetzung der befruchteten Eizelle. Auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 (AZ: 2 AZR 237/14) wird hingewiesen.

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Ausbildung mit Tattoo

Eine kleine Tätowierung ist kein Hinderungsgrund für eine Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 22. April 2015 (AZ: VG 36 L 83.15).

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Unterlassungsanspruch wegen Beleidigung nur bei Wiederholungsgefahr

(dpa/tmn). Wer einen anderen durch eine ehrverletzende Äußerung beleidigt, kann dazu verpflichtet werden, eine strafbewehrte, also mit Strafe bedrohte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entscheidendes Kriterium dabei ist, ob die Gefahr besteht, dass der Betreffende seine Äußerung wiederholt.

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur sechs Wochen?

(dpa/tmn). Eine große Errungenschaft im Arbeitsrecht ist es, dass Arbeitnehmer weiterhin ihren Lohn erhalten, wenn sie erkrankt sind. Diese automatische Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist allerdings auf sechs Wochen beschränkt. Danach zahlt die Krankenversicherung ein - meist reduziertes - Krankengeld. Unter Umständen kann die Sechs-Wochen-Frist jedoch auch erneut zu laufen beginnen.

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