Arbeitsrecht
Keine Abmahnung für Vorbereitungen zu Betriebsratswahl
Ein Arbeitnehmer, der einen Betriebsrat gründen möchte und
hierfür während seiner Arbeitszeit ein Einladungsschreiben für die
Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes vorbereitet, kann deswegen nicht
abgemahnt werden. Das folgt aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.
September 2010 (AZ: 5 Ca 1030 d/10).
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Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall
Wer sich auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier verletzt, ist
durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Eine solche
Verletzung gilt als Arbeitsunfall. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des
Sozialgerichts Berlin vom 16. Dezember 2010 (AZ: S 163 U 562/09).
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Keine Kündigung wegen längeren Toilettenbesuchs
Allein die Tatsache, dass ein langjähriger Mitarbeiter rund eine
Viertelstunde für einen Toilettengang benötigt, rechtfertigt keine fristlose
Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Paderborn am 21. Juli 2010 (AZ: 2 Ca
423/10).
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Nichtzahlung von Mindestlohn kann Straftat sein
Die Zahlung von Stundenlöhnen deutlich unter dem Mindestlohn kann
als Straftat angesehen werden. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte am 1.
Dezember 2010 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg (AZ: 2 Ss
141/10).
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Elternzeit: Kein Pendeln zwischen Deutschland und Großbritannien
Ein Arbeitgeber kann eine Mitarbeiterin in Elternzeit nicht
anweisen, zwei Tage pro Woche in der in London ansässigen Konzernzentrale zu
arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 15. Februar 2011
(AZ: 13 SaGa 1934/10) im einstweiligen Verfügungsverfahren.
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Ruhe steht an Sonn- und Feiertagen im Vordergrund
Der Betrieb von Automaten in Videotheken an Sonn- und Feiertagen
stört die Feiertagsruhe. Selbst wenn keine Mitarbeiter in der Videothek
beschäftigt sind, handelt es sich um eine „öffentlich bemerkbare Arbeit“. Das
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 7. September 2010 (AZ: I-20
U 21/10).
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„Jesus hat Sie lieb“ - Kündigungsgrund
Verwendet ein Call-Center-Agent bei der telefonischen
Verabschiedung die Formel „Jesus hat Sie lieb“, kann er gekündigt werden. Eine
Kündigung schränkt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Klägers nicht
unzulässig ein, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 20. April 2011
(AZ: 4 Sa 2230/10).
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