Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Keine Abmahnung für Vorbereitungen zu Betriebsratswahl

Ein Arbeitnehmer, der einen Betriebsrat gründen möchte und hierfür während seiner Arbeitszeit ein Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes vorbereitet, kann deswegen nicht abgemahnt werden. Das folgt aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16. September 2010 (AZ: 5 Ca 1030 d/10).

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Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

Wer sich auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier verletzt, ist durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Eine solche Verletzung gilt als Arbeitsunfall. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 16. Dezember 2010 (AZ: S 163 U 562/09).

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Keine Kündigung wegen längeren Toilettenbesuchs

Allein die Tatsache, dass ein langjähriger Mitarbeiter rund eine Viertelstunde für einen Toilettengang benötigt, rechtfertigt keine fristlose Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Paderborn am 21. Juli 2010 (AZ: 2 Ca 423/10).

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Nichtzahlung von Mindestlohn kann Straftat sein

Die Zahlung von Stundenlöhnen deutlich unter dem Mindestlohn kann als Straftat angesehen werden. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte am 1. Dezember 2010 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg (AZ: 2 Ss 141/10).

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Elternzeit: Kein Pendeln zwischen Deutschland und Großbritannien

Ein Arbeitgeber kann eine Mitarbeiterin in Elternzeit nicht anweisen, zwei Tage pro Woche in der in London ansässigen Konzernzentrale zu arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 15. Februar 2011 (AZ: 13 SaGa 1934/10) im einstweiligen Verfügungsverfahren.

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Ruhe steht an Sonn- und Feiertagen im Vordergrund

Der Betrieb von Automaten in Videotheken an Sonn- und Feiertagen stört die Feiertagsruhe. Selbst wenn keine Mitarbeiter in der Videothek beschäftigt sind, handelt es sich um eine „öffentlich bemerkbare Arbeit“. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 7. September 2010 (AZ: I-20 U 21/10).

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„Jesus hat Sie lieb“ - Kündigungsgrund

Verwendet ein Call-Center-Agent bei der telefonischen Verabschiedung die Formel „Jesus hat Sie lieb“, kann er gekündigt werden. Eine Kündigung schränkt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Klägers nicht unzulässig ein, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 20. April 2011 (AZ: 4 Sa 2230/10).

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