Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Zustimmungsersetzung der fristlosen Kündigung von Pflegekräften

 

Neunkirchen (Saar)/Berlin (dpa/tmn). Wird eine Pflegekraft in einem Heim für behinderte Menschen gegenüber einer Bewohnerin handgreiflich oder verabreicht sie Medikamente falsch und versucht, den Vorfall zu vertuschen, kann der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Neunkirchen in zwei Verfahren am 12. August 2011 (AZ: 4 BV 8/11) und am 19. August 2011 (AZ: 2 BV 2/11).

Eine Heimeinrichtung für behinderte Menschen hatte bei Gericht die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Die beiden Frauen arbeiteten als Pflegekräfte. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf der Arbeitgeber vor, gegenüber einer Bewohnerin tätlich geworden zu sein. Die andere habe fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht und es außerdem entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Danach habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Das Gericht ermöglichte die fristlose Kündigung der beiden Pflegekräfte. Die Richter sahen die Vorwürfe als erwiesen an und gelangten zu der Überzeugung, dass damit ein wichtiger Grund für eine sofortige - fristlose - Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliege.

 

 

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