Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

 

Frankfurt/Berlin. Ein Arbeitgeber darf einem älteren Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht deshalb verweigern, weil bei ihm das Risiko krankheitsbedingt erwerbsunfähig zu werden, größer ist als bei einem jungen. Auch die Möglichkeit, dass bei einem älteren Arbeitnehmer theoretisch eine sehr kurze Beschäftigungsdauer einer sehr langen und daher teuren Übergangsversorgung gegenüber stehen könnte, ist keine Rechtfertigung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 29. Mai 2007 (Az: 11 Ca 8952/06).

Nach einer Schulung bei ihrem Arbeitgeber war eine 46-jährige Frau dort ein halbes Jahr befristet als Flugbegleiterin tätig. Nach diesen sechs Monaten wurden bis auf die Frau alle Teilnehmer des Lehrgangs in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Der Arbeitgeber argumentierte, dass, sollte die Frau flugdienstuntauglich werden, möglicherweise ganz erhebliche Leistungen zur Übergangsversorgung auf ihn zukämen. Diese stünden unter Umständen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der kurzen Beschäftigungsdauer. Wird ein Flugbegleiter, der älter als 45 Jahre ist, flugdienstuntauglich, so erhält er bis zum Erreichen des Rentenalters eine Übergangsversorgung, die bis zu 60 Prozent des letzten Gehalts betragen kann. Die 46-jährige klagte. Das Gericht sprach ihr eine Entschädigung in der Höhe von drei Bruttogehältern zu.

Die Richter waren der Ansicht, dass das potentielle Risiko einer Flugdienstuntauglichkeit diese Benachteiligung nicht rechtfertige. Die im Gesetz vorgesehene Norm ziele eindeutig auf eine angemessene Beschäftigungsdauer bis zum Eintritt in den Ruhestand, nicht jedoch auf den Fall einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die vom Arbeitgeber ins Feld geführte wirtschaftliche Notwendigkeit sei ebenfalls keine Rechtfertigung. Nach dem Gesetz müssten Gründe vorliegen, die über die individuellen Interessen des Unternehmens oder der Branche hinausgingen und von allgemeinem Interesse seien.

 

 

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