Verkehrsrecht
Versicherung muss nach Verkehrsunfall „Haushaltsführungsschaden“
an Witwe zahlen
Nürnberg-Fürth/Berlin. Für Menschen mit schweren Krankheiten ist
das alltägliche Leben ohnehin schon nicht einfach. Verstirbt auch noch der
Ehepartner durch einen Unfall, der sich bisher um den Haushalt gekümmert hat,
wird die Situation noch schwieriger. Doch in manchen Fällen kann man für die
erlittenen Einschränkungen, den so genannten „Haushaltsführungsschaden“, auf
Entschädigung hoffen, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied; Urteil vom
30. November 2009 (AZ: 2 O 1299/07).
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Schrottauto darf nicht auf Kfz-Stellplatz stehen
Hamburg/Berlin. Auch Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes
dürfen ein abgemeldetes und fahruntüchtiges Auto nicht dauerhaft auf ihrem
eigenen Parkplatz abstellen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am 4. März
2009 (AZ: 318 S 93/08).
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Hälftige Schadensteilung bei ungeklärter Kollision
Hamm/Berlin. Kann bei einer Kollision zweier Fahrzeuge nicht
eindeutig festgestellt werden, ob der eine Fahrer aufgefahren ist oder der
andere zurückgesetzt hat, so müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen.
Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden tritt in diesem Fall zurück, wenn das
Auffahren nicht bewiesen werden kann bzw. streitig ist. Dies entschied das
Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 15. April 2010 (AZ: 6 U 205/09).
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Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung: Doppeltes Bußgeld
auch für Sozialhilfeempfänger
Koblenz/Berlin. Armut schützt vor Strafe nicht! Dies gilt auch im
Straßenverkehr. Wirtschaftlich nur eingeschränkt leistungsfähige Personen wie
etwa Sozialhilfeempfänger müssen bei mehrfachen Verstößen gegen die
Straßenverkehrsordnung ebenfalls mit einer Verdopplung des Bußgeldes rechnen.
Das ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. März
2010 (AZ: 2 SsBs 20/10).
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Motorradunfall: Unaufmerksamer Fußgänger muss für Schaden
aufkommen
Saarbrücken/Berlin. Wenn ein Motorradfahrer einem Fußgänger
ausweichen muss und dabei stürzt, trifft den Passanten eine Mitschuld. Dieser
Verstoß wiegt schwerer als der des Motorradfahrers, der mit erhöhter
Geschwindigkeit gefahren ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken
in seinem Urteil vom 13. April 2010 (AZ: 4 U 425/09 - 120).
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Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall
Köln/Berlin. Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und
verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das
entschied das Oberlandesgericht Köln am 29. August 2009 (AZ: 20 U 107/07).
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Einsatzfahrzeuge müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“
Brandenburg/Berlin. Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und
Martinshorn fahren, müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“. Beträgt die
Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs bei der Einfahrt in eine Kreuzung 30 km/h,
so hat das Fahrzeug den Unfall zu 50 Prozent mit verursacht. Das entschied das
Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 13. Juli 2010 (AZ: 2 U 13/09).
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Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad
Tübingen/Berlin. Generell geht von Kraftfahrzeugen eine so
genannte Betriebsgefahr aus. Dies bedeutet, dass sich allein schon aus dem
Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr ergibt. Wird jemand durch ein Fahrzeug
verletzt, bemisst sich auch anhand dieser Betriebsgefahr die Verteilung der
Haftung. So kann beispielsweise ein Autofahrer, der schuldlos mit einem
Fußgänger in einen Unfall verwickelt ist, wegen dieser Betriebsgefahr auch
teilweise haften. Allerdings hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass von
einem auf dem Seitenständer abgestellten Motorrad keine Betriebsgefahr ausgeht
(Urteil vom 31. Mai 2010; AZ: 7 S 11/09).
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Fünfjährige Radler dürfen kleine Strecken alleine fahren
München/Berlin. Bei Kindern hängt das Maß der gebotenen Aufsicht
von Alter, Eigenart und Charakter ab. Eltern verletzen nicht ihre
Aufsichtspflicht, wenn sie ihr fünfjähriges, im Radfahren geübtes Kind ein Stück
Weg alleine vorausfahren lassen. Das besagt ein Urteil des Amtsgerichts München
vom 19. November 2010 (AZ: 122 C 8128/10).
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Keine Navi-Bedienung während der Fahrt
Potsdam/Berlin. Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der
Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall,
haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss
die Kosten des Unfalls tragen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts
Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 O 32/09).
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