Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig

Karlsruhe/Berlin. Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig. Das ergibt sich aus der wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Juli 2011 (AZ: VIII ZR 293/10).

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Arzt erhält für Fahrten zur Praxis keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Umweltzone

Stuttgart/Berlin. Ein Arzt hat kein Anrecht auf eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone einer Stadt, wenn er mit seinem Wagen zu seiner Praxis fährt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2011 (AZ: 13 K 3296/10).

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Gefährliches Schwimmen im Winter - Streupflicht am Hallenbad

Coburg/Berlin. Grundsätzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Diese ist aber abhängig von der Bedeutung der Wege. Öffentliche Parkplätze müssen dann gestreut werden, wenn sie stark genutzt werden und die Autofahrer dort längere Wege zurücklegen müssen. Daher wies das Landgericht Coburg am 11. Mai 2011 (AZ:13 O 678/10) die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen eine ein Hallenbad betreibende Stadt ab. Die Stadt hatte die Räum- und Streupflicht auf dem Hallenbadparkplatz nicht verletzt. Es kam noch hinzu, dass die Frau erst auf dem Rückweg stürzte, also die glatte Stelle habe kennen müssen.

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Tankstellenbetreiber hat Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten durch Benzindieb

Karlsruhe/Berlin. Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Dazu gehören auch die Detektivkosten, entschied der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2011 (AZ: VIII ZR 171/10). Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde.

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Radfahrer mit grob verkehrswidriger und riskanter Fahrweise haftet bei Unfall allein

Koblenz/Berlin. Fährt ein Radfahrer bei roter Ampel vom Gehweg auf die Fahrbahn, so ist dies grob verkehrswidrig und extrem riskant. Kollidiert er dadurch mit einem anfahrenden Fahrzeug und wird verletzt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2011 (AZ: 12 U 500/10).

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Falschparker zahlen nicht nur für das Abschleppen

München/Berlin. Lässt ein Grundstückseigentümer ein Fahrzeug abschleppen, das verbotswidrig bei ihm parkt, darf er die Kosten für die Beauftragung des Abschleppdienstes von dem Falschparker verlangen. Dazu gehören nicht nur die Kosten für den Abschleppvorgang selbst, sondern auch die für die Vorbereitung des Abschleppvorgangs und die Feststellung des Fahrers. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichts München vom 6. April 2011 (AZ: 15 S 14002/09).

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Nutzungsausfall auch für Fahrrad

Lübeck/Berlin. Nicht nur in Städten werden Fahrräder auch zur täglichen Fahrt zur Arbeit genutzt. Wird dann ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt und muss repariert werden, kann man - wie bei einem PKW - Nutzungsausfall verlangen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck vom 8. Juli 2011 (AZ: 1 S 16/11).

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Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

Hamm/Berlin. Ein Autofahrer, der aus einem Grundstück herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Er haftet selbst dann überwiegend, wenn er mit jemandem kollidiert, der kurz vor der Grundstücksaufahrt bei „Rot“ über die Ampel gefahren ist. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 20. September 2010 (AZ: 6 U 222/09) entschieden.

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Schaden in Waschanlage mit Schlepptrossenbetrieb: Beweislast liegt bei Autofahrer

Berlin. Frühjahrsputz - auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Es liegt allein bei dem Autofahrer, zu beweisen, dass der Betreiber der Waschanlage den Schaden zu verantworten hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Juli 2011 (AZ: 51 S 27/11).

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Ausweichmanöver geht schief: Versicherung muss zahlen

Berlin. Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei von der Straßen abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (Az.: 2-23 O 301/05), muss der Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen.

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