Verkehrsrecht
Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig
Karlsruhe/Berlin. Eine kostenpflichtige zusätzliche
Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle
Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei
Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene
Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig. Das ergibt sich aus der
wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Juli 2011 (AZ: VIII
ZR 293/10).
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Arzt erhält für Fahrten zur Praxis keine Ausnahmegenehmigung vom
Fahrverbot in Umweltzone
Stuttgart/Berlin. Ein Arzt hat kein Anrecht auf eine
Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone einer Stadt, wenn er mit
seinem Wagen zu seiner Praxis fährt. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2011 (AZ: 13 K 3296/10).
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Gefährliches Schwimmen im Winter - Streupflicht am Hallenbad
Coburg/Berlin. Grundsätzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Diese ist
aber abhängig von der Bedeutung der Wege. Öffentliche Parkplätze müssen dann
gestreut werden, wenn sie stark genutzt werden und die Autofahrer dort längere
Wege zurücklegen müssen. Daher wies das Landgericht Coburg am 11. Mai 2011
(AZ:13 O 678/10) die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen eine ein Hallenbad
betreibende Stadt ab. Die Stadt hatte die Räum- und Streupflicht auf dem
Hallenbadparkplatz nicht verletzt. Es kam noch hinzu, dass die Frau erst auf dem
Rückweg stürzte, also die glatte Stelle habe kennen müssen.
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Tankstellenbetreiber hat Anspruch auf Erstattung der
Detektivkosten durch Benzindieb
Karlsruhe/Berlin. Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur
einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der
Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die
Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung
seiner Rechte entstanden sind. Dazu gehören auch die Detektivkosten, entschied
der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2011 (AZ: VIII ZR 171/10). Dieser Anspruch
besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde.
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Radfahrer mit grob verkehrswidriger und riskanter Fahrweise
haftet bei Unfall allein
Koblenz/Berlin. Fährt ein Radfahrer bei roter Ampel vom Gehweg
auf die Fahrbahn, so ist dies grob verkehrswidrig und extrem riskant. Kollidiert
er dadurch mit einem anfahrenden Fahrzeug und wird verletzt, hat er in der Regel
keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das folgt aus einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2011 (AZ: 12 U
500/10).
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Falschparker zahlen nicht nur für das Abschleppen
München/Berlin. Lässt ein Grundstückseigentümer ein Fahrzeug
abschleppen, das verbotswidrig bei ihm parkt, darf er die Kosten für die
Beauftragung des Abschleppdienstes von dem Falschparker verlangen. Dazu gehören
nicht nur die Kosten für den Abschleppvorgang selbst, sondern auch die für die
Vorbereitung des Abschleppvorgangs und die Feststellung des Fahrers. Das folgt
aus einem Urteil des Landgerichts München vom 6. April 2011 (AZ: 15 S 14002/09).
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Nutzungsausfall auch für Fahrrad
Lübeck/Berlin. Nicht nur in Städten werden Fahrräder auch zur
täglichen Fahrt zur Arbeit genutzt. Wird dann ein Fahrrad durch einen Unfall
beschädigt und muss repariert werden, kann man - wie bei einem PKW -
Nutzungsausfall verlangen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts
Lübeck vom 8. Juli 2011 (AZ: 1 S 16/11).
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Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer
gerechnet werden
Hamm/Berlin. Ein Autofahrer, der aus einem Grundstück
herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Er haftet selbst dann überwiegend,
wenn er mit jemandem kollidiert, der kurz vor der Grundstücksaufahrt bei „Rot“
über die Ampel gefahren ist. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 20. September
2010 (AZ: 6 U 222/09) entschieden.
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Schaden in Waschanlage mit Schlepptrossenbetrieb: Beweislast
liegt bei Autofahrer
Berlin. Frühjahrsputz - auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug
in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann?
Es liegt allein bei dem Autofahrer, zu beweisen, dass der Betreiber der
Waschanlage den Schaden zu verantworten hat. Das ergibt sich aus einem Urteil
des Landgerichts Berlin vom 4. Juli 2011 (AZ: 51 S 27/11).
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Ausweichmanöver geht schief: Versicherung muss zahlen
Berlin. Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei
von der Straßen abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht
Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (Az.: 2-23 O 301/05), muss der
Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen.
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