Teure Hilfe beim Umzug
Gummersbach/Berlin. Verursachen bei einem Umzug freiwillige
Helfer des neuen Mieters einen Schaden im allgemein zugänglichen Teil des
Gebäudes, haftet der Mieter dafür. Verwiesen sei auf ein Urteil des Amtsgerichts
Gummersbach vom 15. März 2010 (AZ: 10 C 169/09).
Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des
neuen Mieters, die ihm beim Umzug halfen, den Notschalter im Fahrstuhl. Der
Vermieter klagte auf Erstattung seiner Reparaturkosten.
Der Mieter musste zahlen. Er sei verpflichtet, so die Richter,
die ihm nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteile – wie etwa Aufzug
oder Treppenhaus – nicht zu beschädigen. Nimmt er beim Umzug die Hilfe anderer
Personen in Anspruch, haftet der Mieter, wenn die Helfer einen Schaden
verursachen.
Gleiches gilt übrigens, wenn Gäste oder Lieferanten derartige
Schäden verursachen.
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