Lärmender Mieter muss Mietminderung
anderer Mieter ersetzen
Bremen/Berlin. Wenn ein Mieter so laut ist, dass andere Mitbewohner des Hauses
deshalb ihre Miete kürzen, dann muss er diesen Ausfall ersetzen. Das entschied
das Amtsgericht Bremen am 9. März 2011 (AZ: 17 C 105/10).
Der Bewohner einer Mietwohnung belästigte seine Nachbarn massiv durch
ruhestörenden Lärm. Dazu gehörten Randalieren und Geschrei, Türknallen und
extrem laute Musik auch zu Ruhezeiten. Die anderen Mietparteien kürzten
schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin kündigte daraufhin dem
Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.
Mit Erfolg. Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der
entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter. Der Mieter habe die sich aus
dem Mietvertrag ergebende Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, verletzt.
Das Verhalten des Mannes habe die anderen Mieter berechtigt, die Miete zu
mindern. In Höhe der Mietminderungen sei der Klägerin ein entsprechender Schaden
entstanden.
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