Ein 23 Monate altes ungebrauchtes Auto ist nicht fabrikneu
Berlin. Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist
kein „Neuwagen“ mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut
wird. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08.
Januar 2007 (AZ. 15 U 71/06).
Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines
Autos darüber, ob ein 23 Monate altes Auto „fabrikneu“ ist, wenn es ungenutzt
ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und
stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei
einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie
zu einer Werteinbuße.
Der Umstand, dass solche Fahrzeuge kurz nach der Herstellung
dieses Wagens nicht mehr produziert würden, ändere daran nichts.
Anders wäre es nur, wenn der Verkäufer den Käufer darauf
hingewiesen hätte. Dann läge eine vom Regelfall eines Neuwagenkaufs abweichende
Vereinbarung über die Beschaffenheit des Pkws vor.
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