Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Scheidung im Härtefall nicht möglich

(dpa). Bei einer Scheidung müssen stets die Interessen beider Parteien an der Eheauflösung berücksichtigt werden. Überwiegt aus besonderen Gründen das Interesse einer Partei an der Aufrechterhaltung der Ehe, kann das Gericht einen Scheidungsantrag ablehnen.

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Wechselmodell bei der Kinderbetreuung auch gegen den Willen der Mutter

(dpa). Gerichte bewerten unterschiedlich, ob ein Wechselmodell auch dann angeordnet werden kann, wenn einer der beiden Elternteile dagegen ist. Besonders schwer wiegt dabei, wenn die Mutter das Wechselmodell ablehnt. Nach Auffassung des Amtsgerichts Heidelberg  (Entscheidung vom 19. August 2014; AZ: 31 F 15/14) kann das Wechselmodell aber auch gegen den Willen der Mutter angeordnet werden. Insbesondere dann, wenn es bereits gelebt wurde.

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Bei Heirat erlischt der Kindesunterhaltstitel

(red/dpa). Klar ist, dass Eltern ihren Kindern Unterhalt schulden. Ein Elternteil kann sich gegenüber dem Jugendamt auch dazu verpflichten. Aus der entsprechenden Urkunde des Jugendamtes entsteht dann unmittelbar ein Unterhaltstitel, also eine amtliche Festlegung des Unterhaltsanspruches. Aus diesem Titel kann direkt vollstreckt werden. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Unterhalt unmittelbar durchgesetzt werden kann. Existiert ein solcher Titel aus der Zeit vor der Eheschließung der Eltern, erlischt er mit der Heirat. Trennen sich die Eltern, kann auf Grundlage des erloschenen Titels keine Zahlung mehr verlangt werden. Der Unterhalt muss neu festgelegt werden, entschied das Oberlandesgericht Celle am 18. August 2014 (AZ: 10 WF 50/14).

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Scheidungskosten weiterhin von der Steuer absetzbar

(red/dpa). Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 eine Regelung erlassen, wonach Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Das Finanzgericht Münster hat jetzt entschieden, dass dies nicht für die Kosten eines Scheidungsprozesses - sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltskosten - gilt (Finanzgericht Münster am 21. November 2014; AZ: 4 K 1829/14 E). Die Scheidungsprozesskosten seien außergewöhnliche Belastungen, da es hier um die Existenzsicherung der Beteiligten gehe.

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Für tot erklärt: Kein Kontakt allein reicht nicht aus

(red/dpa). Bricht ein Familienmitglied den Kontakt zur Familie ab und wandert aus, erfahren die Zurückgebliebenen oftmals nicht, wenn das Familienmitglied stirbt. Sie können die Person aber trotzdem nicht ohne weiteres für tot erklären lassen. Bestimmte Anforderungen müssen erfüllt sein.

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Strafanzeige gegen Ehepartner - keine Schadensersatzpflicht

Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich für Verheiratete, dass man den anderen Ehegatten nicht strafrechtlich anzeigen soll. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr ist bei der wertenden Gesamtbetrachtung, ob das Verhalten als ehewidrig anzusehen ist, auch zu berücksichtigen, welche Motive den Anzeigeerstatter bewegen, insbesondere, ob diese auf einer Gesinnung beruht, die mit dem sittlichen Wesen der Ehe zu vereinbaren ist.

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Der Fall Babsi

(red/dpa). Juristisch betrachtet sind Tiere Gegenstände. Doch auch oder gerade um sie streiten Partner im Falle einer Trennung häufig erbittert.

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Scheidung auch bei Demenz möglich

(red/dpa). Es kommt immer wieder vor, dass während eines Scheidungsverfahrens Betroffene psychisch schwer erkranken. Da bei dem Scheidungsantrag und im Scheidungsverfahren der Wille zur Scheidung eindeutig festgestellt werden muss, kann es zu Problemen kommen, wenn die Erkrankten sich nicht mehr äußern können.

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Gemeinsame elterliche Verantwortung: Kommunikation und Kooperation ohne Hilfe Dritter

(red/dpa). Die gemeinsame Ausübung der Elternpflichten auch nach einer Trennung muss sich immer am Kindeswohl orientieren. Die Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung und Kompromissfähigkeit der Eltern ist entscheidend. Ist dies nicht gegeben, kann das Sorgerecht auf ein Elternteil übertragen werden.

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Keine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge bei Zerstrittenheit der Eltern

(red/dpa). Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Dies ist der Wille des Gesetzgebers und nach Ansicht der Familienanwältinnen und -anwälte auch vernünftig. Üblicherweise verlangen die Gerichte für die gemeinsame Sorge immer ein gewisses Maß an Kooperationsfähigkeit der Eltern. Ist der Streit zu massiv, wird oft das Sorgerecht ganz oder teilweise auf ein Elternteil übertragen.

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