Familienrecht
Unterhalt: Konkreter Bedarf steigt bei Inflation
Bei gehobenen Einkommensverhältnissen empfiehlt es sich, im Falle
einer Scheidung den Unterhaltsbedarf ganz konkret zu berechnen. Dabei wird auch
berücksichtigt, auf welche Karriere unter Umständen der eine Ehepartner
verzichtet hat, welches Einkommen er hätte erzielen können und welchen
Lebensstil das Ehepaar pflegte.
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Unterhaltspflicht muss Gläubigern offenbart werden
Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung ab, muss er
etwaige Unterhaltspflichten benennen. Zwar mindern solche Verpflichtungen das
pfändbare Einkommen, doch für den Gläubiger kann das dennoch von Vorteil sein:
Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können
nämlich als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. Es ging bei der
Entscheidung des Amtsgerichts Herne-Wanne (Beschluss des Amtsgerichts
Herne-Wanne vom 23. April 2013, AZ: 7 M 396/12) um die Pfändung von
Steuererstattungsansprüchen, die dann höher ausfallen könnten.
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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt werden.
Es geht letztlich um die Auflösung einer Ehe. Es müssen Antworten auf viele
Fragen gefunden werden, etwa wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer aus der
gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird
und wer wie viel Unterhalt bekommt. Dies erklärt, warum eine Scheidung Geld
kostet. Wie viel an das Gericht und die Anwälte zu zahlen ist, hängt auch vom so
genannten Streitwert ab. Dieser errechnet sich aus der Gesamtsumme, um die es in
den einzelnen Fragen geht. Gut ist daher, wenn man die Kosten wenigstens von der
Steuer absetzen kann. Diese Möglichkeit hat das Finanzgericht Düsseldorf in
vollem Umfang bestätigt: Eine Scheidung sei auch steuerrechtlich eine
außergewöhnliche Belastung (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar
2013, AZ: 10 K 2392/12 E).
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Ehegatte verschwunden - Voraussetzungen für öffentliche
Zustellung eines Scheidungsantrags
Verschwindet nach einer Trennung ein Partner, mag dies dem
Ehegatten zunächst recht sein – zumindest dann, wenn er keinen
Unterhaltsanspruch hat. Was aber, wenn man sich scheiden lassen will und der
Ehegatte ist nicht auffindbar? In solchen Fällen ist es möglich, den
Scheidungsantrag „öffentlich zustellen“ zu lassen. Der Antrag ist dann genauso
gültig, als wäre er dem Betroffenen zugestellt worden. Das Scheidungsverfahren
kann seinen Gang nehmen, auch ohne den anderen Ehegatten.
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Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
Jede Trennung ist mit Belastungen verbunden. Manchmal ist das
Verhältnis der Ehepartner so zerstört, dass nicht einmal eine Kommunikation über
die Belange des Kindes möglich ist. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob
das gemeinsame Sorgerecht überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Der
Gesetzgeber favorisiert dieses Modell.
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Ausbildungsvergütung statt Unterhalt
Von dem Monat an, in dem ein unterhaltsberechtigtes Kind eine
Ausbildungsvergütung erhält, die höher ist als der Unterhalt, entfällt der
Unterhaltsanspruch.
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Vater schuldet Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen
Wer Unterhalt schuldet, muss alles dafür tun, den
Mindestunterhalt für die Kinder auch zahlen zu können. Man ist verpflichtet,
sich um eine Tätigkeit mit einem ausreichenden Einkommen zu bemühen. Tut man
dies nicht und liefert keine plausiblen Gründe hierfür, beispielsweise eine
schwerwiegende Erkrankung, wird für die Unterhaltspflicht das sogenannte fiktive
Einkommen herangezogen. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein
Berufskraftfahrer, der über Berufserfahrung verfügt, sich bei der Berechnung
seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers zurechnen
lassen muss, auch wenn er diese Tätigkeit nicht ausgeübt hat (Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Januar 2013, AZ: II-2 UF 53/12).
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Tiere in der Scheidung
Bei Trennung und Scheidung müssen zahlreiche Fragen geklärt
werden, zum Beispiel: Wer zahlt wem Unterhalt? Was passiert mit dem Hausrat? Wer
darf in der Wohnung bleiben? Gerichte beschäftigt auch immer wieder die Frage,
was mit gemeinsamen Haustieren geschieht. So hatte das Oberlandesgericht
Schleswig zu entscheiden, nach welchen Kriterien der Verbleib eines gemeinsamen
Hundes nach der Ehescheidung zu bestimmen ist (Entscheidung des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 20. Februar 2013, AZ: 15 UF
143/12).
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Indische Leihmutter und deutscher Vater: Keine deutsche
Staatsangehörigkeit für das Kind
Nicht selten gehen Ehepaare, deren Kinderwunsch sich nicht
erfüllt, ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu engagieren. Auch wenn der
Ehemann der Samenspender ist, führt es häufig zu erheblichen Schwierigkeiten,
für diese Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
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Verlust des Grafentitels nach Aufhebung der Ehe
Bei der Heirat entscheiden sich die meisten Paare für einen
gemeinsamen Familiennamen. Wird die Ehe geschieden, darf derjenige, der seinen
bisherigen Familiennamen aufgegeben hatte, wählen: Er kann den gemeinsamen
Ehenamen weiter führen oder seinen ursprünglichen Namen wieder annehmen.
Umstritten war allerdings, ob diese Regelung auch bei einer Aufhebung der Ehe
gilt. Hier fehlt es auch an einer höchstrichterlichen Entscheidung. Das
Oberlandesgericht Celle (Beschluss 6. Februar 2013, AZ: 17 W 13/12) musste jetzt
in einem Fall prüfen, was der Gesetzgeber wollte: Soll das Scheidungsrecht
analog gelten oder nur Teile davon?
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