Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Unterhalt: Konkreter Bedarf steigt bei Inflation

Bei gehobenen Einkommensverhältnissen empfiehlt es sich, im Falle einer Scheidung den Unterhaltsbedarf ganz konkret zu berechnen. Dabei wird auch berücksichtigt, auf welche Karriere unter Umständen der eine Ehepartner verzichtet hat, welches Einkommen er hätte erzielen können und welchen Lebensstil das Ehepaar pflegte.

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Unterhaltspflicht muss Gläubigern offenbart werden

Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung ab, muss er etwaige Unterhaltspflichten benennen. Zwar mindern solche Verpflichtungen das pfändbare Einkommen, doch für den Gläubiger kann das dennoch von Vorteil sein: Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können nämlich als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. Es ging bei der Entscheidung des Amtsgerichts Herne-Wanne (Beschluss des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 23. April 2013, AZ: 7 M 396/12) um die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen, die dann höher ausfallen könnten.

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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt werden. Es geht letztlich um die Auflösung einer Ehe. Es müssen Antworten auf viele Fragen gefunden werden, etwa wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird und wer wie viel Unterhalt bekommt. Dies erklärt, warum eine Scheidung Geld kostet. Wie viel an das Gericht und die Anwälte zu zahlen ist, hängt auch vom so genannten Streitwert ab. Dieser errechnet sich aus der Gesamtsumme, um die es in den einzelnen Fragen geht. Gut ist daher, wenn man die Kosten wenigstens von der Steuer absetzen kann. Diese Möglichkeit hat das Finanzgericht Düsseldorf in vollem Umfang bestätigt: Eine Scheidung sei auch steuerrechtlich eine außergewöhnliche Belastung (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013, AZ: 10 K 2392/12 E).

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Ehegatte verschwunden - Voraussetzungen für öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrags

Verschwindet nach einer Trennung ein Partner, mag dies dem Ehegatten zunächst recht sein – zumindest dann, wenn er keinen Unterhaltsanspruch hat. Was aber, wenn man sich scheiden lassen will und der Ehegatte ist nicht auffindbar? In solchen Fällen ist es möglich, den Scheidungsantrag „öffentlich zustellen“ zu lassen. Der Antrag ist dann genauso gültig, als wäre er dem Betroffenen zugestellt worden. Das Scheidungsverfahren kann seinen Gang nehmen, auch ohne den anderen Ehegatten.

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Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

Jede Trennung ist mit Belastungen verbunden. Manchmal ist das Verhältnis der Ehepartner so zerstört, dass nicht einmal eine Kommunikation über die Belange des Kindes möglich ist. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Der Gesetzgeber favorisiert dieses Modell.

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Ausbildungsvergütung statt Unterhalt

Von dem Monat an, in dem ein unterhaltsberechtigtes Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, die höher ist als der Unterhalt, entfällt der Unterhaltsanspruch.

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Vater schuldet Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen

Wer Unterhalt schuldet, muss alles dafür tun, den Mindestunterhalt für die Kinder auch zahlen zu können. Man ist verpflichtet, sich um eine Tätigkeit mit einem ausreichenden Einkommen zu bemühen. Tut man dies nicht und liefert keine plausiblen Gründe hierfür, beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung, wird für die Unterhaltspflicht das sogenannte fiktive Einkommen herangezogen. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Berufskraftfahrer, der über Berufserfahrung verfügt, sich bei der Berechnung seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers zurechnen lassen muss, auch wenn er diese Tätigkeit nicht ausgeübt hat (Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Januar 2013, AZ: II-2 UF 53/12).

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Tiere in der Scheidung

Bei Trennung und Scheidung müssen zahlreiche Fragen geklärt werden, zum Beispiel: Wer zahlt wem Unterhalt? Was passiert mit dem Hausrat? Wer darf in der Wohnung bleiben? Gerichte beschäftigt auch immer wieder die Frage, was mit gemeinsamen Haustieren geschieht. So hatte das Oberlandesgericht Schleswig zu entscheiden, nach welchen Kriterien der Verbleib eines gemeinsamen Hundes nach der Ehescheidung zu bestimmen ist (Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 20. Februar 2013, AZ: 15 UF 143/12).

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Indische Leihmutter und deutscher Vater: Keine deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind

Nicht selten gehen Ehepaare, deren Kinderwunsch sich nicht erfüllt, ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu engagieren. Auch wenn der Ehemann der Samenspender ist, führt es häufig zu erheblichen Schwierigkeiten, für diese Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

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Verlust des Grafentitels nach Aufhebung der Ehe

Bei der Heirat entscheiden sich die meisten Paare für einen gemeinsamen Familiennamen. Wird die Ehe geschieden, darf derjenige, der seinen bisherigen Familiennamen aufgegeben hatte, wählen: Er kann den gemeinsamen Ehenamen weiter führen oder seinen ursprünglichen Namen wieder annehmen. Umstritten war allerdings, ob diese Regelung auch bei einer Aufhebung der Ehe gilt. Hier fehlt es auch an einer höchstrichterlichen Entscheidung. Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss 6. Februar 2013, AZ: 17 W 13/12) musste jetzt in einem Fall prüfen, was der Gesetzgeber wollte: Soll das Scheidungsrecht analog gelten oder nur Teile davon?

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