Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Erbrecht

 

BGH entscheidet über Pflichtteilsrecht bei Lebensversicherung

Karlsruhe/Berlin. Pflichtteilsberechtigte können nach einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Erbfall auf höhere Pflichtteilsergänzungsansprüche hoffen – sofern der Erblasser den Erben oder Dritten vor seinem Tod ein widerrufliches Bezugsrecht an einer Lebensversicherung eingeräumt hatte. Damit gibt der BGH die bisherige Rechtsprechung auf, die auf einem Urteil des Reichsgerichtes aus den 30er Jahren fußte.

Mehr...

 

Erbe ist nicht gleich Erbe

Bamberg/Berlin. In einem Testament kann nach „Vorerben“ und „Nacherben“ eingestuft werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Erblasser will, dass zunächst der Partner und dann die Kinder erben sollen. Der Vorerbe kann in der Regel nur eingeschränkt über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der „Nacherbe“ sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. So konnte in dem vom Oberlandesgericht Bamberg am 8. Mai 2009 (AZ: 6 U 38/08) entschiedenen Fall eine Nacherbin erfolgreich die Unwirksamkeit eines umfangreichen Grundstücksgeschäfts geltend machen.

Mehr...

 

Erbverzicht will gut überlegt sein

Coburg/Berlin. Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zum Tod noch erhebliches Vermögen anhäufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September 2008 (AZ: 21 O 295/08) hervor.

Mehr...

 

Geliebtentestament nur ausnahmsweise sittenwidrig

Düsseldorf/Berlin. Ein Testament, welches die Geliebte begünstigt, ist in bestimmten Fällen sittenwidrig. Dies vor allen Dingen dann, wenn das Testament entweder ausschließlich für die Belohnung oder Förderung geschlechtlicher Hingabe errichtet wurde oder ein besonders schwerwiegender Fall einer Zurückversetzung von Angehörigen vorliegt. Ein Erblasser kann aber seiner langjährigen Geliebten einen Miteigentumsanteil am ehelichen Wohnhaus vererben, auch wenn die Ehefrau dort noch wohnt. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. August 2008 (AZ: 3 Wx 100/08) hervor.

Mehr...

 

Nottestament nur nach Vorlesen wirksam

Nürnberg-Fürth/Berlin. Damit ein Nottestament wirksam ist, muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 12. August 2008 (AZ: 7 T 5033/08).

Mehr...

 

Testament: Vorsicht bei "Zettelwirtschaft"

Berlin. Privatschriftliche Testamente müssen handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden, und sollten mit Ort und Datum der Niederschrift versehen werden. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. Oktober 2005 ist auch die Fotokopie eines handschriftlich verfassten Testaments mit eigenhändigen Änderungen und erneuter Unterschrift auf der Fotokopie als einheitliches Ganzes wirksam (Az.: 31 Wx 72/05).

Mehr...

 

Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten gilt nach Scheidung und Wiederheirat nicht weiter

Gehen geschiedene Eheleute erneut miteinander eine Ehe ein, lebt ein gemeinschaftliches Testament aus der ersten gemeinsamen Ehe nicht wieder auf. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. August 2010 (AZ: I-15 Wx 317/09).

Mehr...

 

Entziehung des Pflichtteils nur bei schwerwiegender Straftat

Hamm/Berlin. Eltern können ihren Kindern den Erbpflichtteil nur entziehen, wenn diese gegen die Eltern eine schwere Straftat verübt haben. Die Veruntreuung einer Geldsumme reicht dafür nicht aus. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2007 (AZ: 10 U 111/06) hervor.

Mehr...

 1  2  3  4  5  6  7  8  9 

 

   Entscheidungen zu anderen Rechtsgebieten

 

 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

© Rechtsanwalt Gerhard Raab