Erbrecht
BGH entscheidet über Pflichtteilsrecht bei Lebensversicherung
Karlsruhe/Berlin. Pflichtteilsberechtigte können nach einer
jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Erbfall auf höhere
Pflichtteilsergänzungsansprüche hoffen – sofern der Erblasser den Erben oder
Dritten vor seinem Tod ein widerrufliches Bezugsrecht an einer
Lebensversicherung eingeräumt hatte. Damit gibt der BGH die bisherige
Rechtsprechung auf, die auf einem Urteil des Reichsgerichtes aus den 30er Jahren
fußte.
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Erbe ist nicht gleich Erbe
Bamberg/Berlin. In einem Testament kann nach „Vorerben“ und
„Nacherben“ eingestuft werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Erblasser will,
dass zunächst der Partner und dann die Kinder erben sollen. Der Vorerbe kann in
der Regel nur eingeschränkt über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände
verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der „Nacherbe“ sie
gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. So konnte in dem vom
Oberlandesgericht Bamberg am 8. Mai 2009 (AZ: 6 U 38/08) entschiedenen Fall eine
Nacherbin erfolgreich die Unwirksamkeit eines umfangreichen Grundstücksgeschäfts
geltend machen.
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Erbverzicht will gut überlegt sein
Coburg/Berlin. Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren
Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung.
Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man
an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zum Tod noch erhebliches Vermögen
anhäufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September
2008 (AZ: 21 O 295/08) hervor.
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Geliebtentestament nur ausnahmsweise sittenwidrig
Düsseldorf/Berlin. Ein Testament, welches die Geliebte
begünstigt, ist in bestimmten Fällen sittenwidrig. Dies vor allen Dingen dann,
wenn das Testament entweder ausschließlich für die Belohnung oder Förderung
geschlechtlicher Hingabe errichtet wurde oder ein besonders schwerwiegender Fall
einer Zurückversetzung von Angehörigen vorliegt. Ein Erblasser kann aber seiner
langjährigen Geliebten einen Miteigentumsanteil am ehelichen Wohnhaus vererben,
auch wenn die Ehefrau dort noch wohnt. Dies geht aus einer entsprechenden
Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. August 2008 (AZ: 3 Wx
100/08) hervor.
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Nottestament nur nach Vorlesen wirksam
Nürnberg-Fürth/Berlin. Damit ein Nottestament wirksam ist,
muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des
Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam,
entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 12. August 2008 (AZ: 7 T 5033/08).
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Testament: Vorsicht bei
"Zettelwirtschaft"
Berlin. Privatschriftliche Testamente müssen handschriftlich
verfasst und eigenhändig unterschrieben werden, und sollten mit Ort und Datum
der Niederschrift versehen werden. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts
München vom 25. Oktober 2005 ist auch die Fotokopie eines handschriftlich
verfassten Testaments mit eigenhändigen Änderungen und erneuter Unterschrift auf
der Fotokopie als einheitliches Ganzes wirksam (Az.: 31 Wx 72/05).
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Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten gilt nach Scheidung
und Wiederheirat nicht weiter
Gehen geschiedene Eheleute erneut miteinander
eine Ehe ein, lebt ein gemeinschaftliches Testament aus der ersten gemeinsamen
Ehe nicht wieder auf. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts
Hamm vom 26. August 2010 (AZ: I-15 Wx 317/09).
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Entziehung des Pflichtteils nur bei
schwerwiegender Straftat
Hamm/Berlin. Eltern können ihren Kindern den Erbpflichtteil nur entziehen,
wenn diese gegen die Eltern eine schwere Straftat verübt haben. Die Veruntreuung
einer Geldsumme reicht dafür nicht aus. Dies geht aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2007 (AZ: 10 U 111/06) hervor.
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