Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Erbrecht

 

240.000 Euro geerbt - kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II

Zur Beendigung seiner Hilfsbedürftigkeit muss ein Arbeitsuchender alle Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört auch, sich auf die Sittenwidrigkeit eines Testaments zu berufen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das Testament verfügt, die Erbschaft nur so weit auszuzahlen, dass der Erbe auch weiterhin „Hartz IV“-Leistungen beziehen kann. Hat der „Hartz IV“-Empfänger insgesamt einen höheren Geldbetrag geerbt, kann die zuständige Behörde ihre Leistungen einstellen.

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Vorsicht beim „Drei- Zeugen-Testament“

Eigentlich wissen es alle: Man sollte seinen letzten Willen rechtzeitig durch ein Testament regeln. Dennoch haben längst nicht alle ein Testament und müssen unter Umständen kurz vor dem Ableben ein „Nottestament“ erstellen, so sie dann überhaupt noch in der Lage dazu sind. Dies betrifft oft auch die Änderung eines bestehenden Testaments. Bei einem solchen Nottestament ist aber Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14. Juli 2009 (AZ: 31 Wx 141/08) zeigt: Ist die Todesgefahr nicht so groß, dass nicht doch noch vor Versterben ein Notar oder Bürgermeister telefonisch erreicht werden kann, hat das vor drei Zeugen erklärte Testament keine Bedeutung.

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Pflege des Bruders – keine Vergütung nach dessen Tod

Wer einen Angehörigen pflegt, hat nicht automatisch einen Anspruch darauf, nach dem Tod des Erblassers hierfür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Auch genügt die Tatsache allein, dass Pflegeleistungen erbracht wurden, nicht, um davon auszugehen, dass eine Pflegevereinbarung zwischen Erblasser und Erbe bestanden hat. Das gilt insbesondere dann, wenn der finanzielle Wert der erbrachten Pflegeleistungen niedriger liegt als die testamentarisch vermachte Summe. Die Summe für die Pflegeleistungen muss in diesem Fall nicht als Nachlassverbindlichkeit vorab von der gesamten Erbmasse abgezogen und ausgezahlt werden. Das entschied das Landgericht Heidelberg in einem Urteil vom 3. Februar 2009 (Az: 1 O 148/07).

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Verjährung von Ansprüchen gegenüber Miterben erst nach dreißig Jahren

Wird ein Erbe nach Aufteilung des Nachlasses noch von einem Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen, so sind er und die Miterben zur Zahlung verpflichtet. Ein solcher Anspruch verjährt erst nach dreißig Jahren. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Oldenburg am 5. Mai 2009 (Az: 12 U 3/09).

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Strenge Anforderungen an den Nachweis eines nicht auffindbaren Testaments

Nachdem ein Testament aufgesetzt wurde, besteht im Laufe der Zeit oftmals Änderungsbedarf. Für die Wirksamkeit ist es dann wichtig, nachweisen zu können, welches die letzte Änderung war. Manchmal sind Testamente aber nicht auffindbar. Grundsätzlich gilt, dass der Wille des Erblassers auch dann berücksichtigt werden soll, wenn das Testament nicht mehr vorliegt. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind aber strenge Anforderungen zu stellen.

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Erbenhaftung: Grenzen der Erkundigungs- und Ermittlungspflicht des Erben bei Aufnahme eines Inventars

Ein Erbe muss eine Inventarliste über das Erbe erstellen, wenn so genannte Nachlassgläubiger, also Gläubiger des Erblassers, dies verlangen. Dabei wird aber die Ermittlungspflicht des Erben unterschiedlich beurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm (Entscheidung vom 4. Juni 2010; AZ: I-15 Wx 68/10, 15 Wx 68/10) entschied, dass den Erben bei der Aufnahme eines Inventars eine Verpflichtung, Erkundigungen einzuholen, nur insoweit trifft, als er konkrete Anhaltspunkte für weitere Nachlassgegenstände hat. Die in Betracht kommenden Ermittlungen müssen außerdem nach Umfang, Erfolgsaussichten und Kosten zumutbar sein. Nur vage Anhaltspunkte dafür, dass es weiteres zum Nachlass gehörendes Vermögen gibt, begründen keine so genannte Ermittlungsobliegenheit.

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Erben trotz Scheidungsantrag

Ehegatten haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. In der Regel ist dies unproblematisch. Für die Fälle, bei denen sich die Ehegatten getrennt haben und die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen oder bereits ein Scheidungsantrag gestellt ist, hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Dann ist dieser Anspruch auf den Pflichtteil ausgeschlossen. Grund hierfür ist, dass es nicht vom Zufall abhängen dürfe, ob eine Scheidung bereits erfolgt sei oder nicht. Der Pflichtteilsanspruch setzt aber beispielsweise dann wieder ein, wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen wird.

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Ohne Befugnis Testamentsunterschrift beglaubigt - Testament ungültig

Ein Amtsträger, der nicht berechtigt ist, ein notarielles Testament zu errichten, handelt pflichtwidrig, wenn er den Anschein erweckt, er habe eine Prüfung vorgenommen und die Testamentserrichtung sei in Ordnung. Das gilt auch dann, wenn er zuvor darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt sei, ein Testament zu beurkunden. Das ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 07. Dezember 2010 (Az: 12 U 102/10).

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Vermieter kann bei Tod des Mieters Nachlasspflegschaft beantragen

Zu Lebezeiten geht man eine Vielzahl von vertraglichen Verpflichtungen ein. Wie damit nach dem Tod umzugehen ist, ist häufig kompliziert. So muss beispielsweise geprüft werden, ob aus einem Arbeitsvertrag noch ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht. Aber auch Mietverhältnisse werfen im Todesfall des Mieters Fragen auf. Üblicherweise kümmern sich die Erben um diese Angelegenheiten. Schwierig wird es, wenn diese (zunächst) unbekannt sind. Die Klärung dieser Fragen ist nicht nur wesentlich für die möglichen Erben, sondern auch für die anderen Vertragsparteien. So hatte das Oberlandesgericht Hamm zu klären, ob ein Vermieter beim Nachlassgericht eine so genannte Nachlasspflegschaft erzwingen kann, um seine nach dem Tod des Mieters aufgelaufenen Mietrückstände einfordern zu können. Das Gericht entschied, dass nach dem Tod des Mieters das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft mit dem Aufgabenbereich "Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses" installieren muss, wenn der Vermieter dies beantragt. Voraussetzung sei, dass die Erben des Mieters unbekannt seien. Es sei sowohl im Interesse der noch unbekannten Erben als auch im Interesse des Vermieters, dass das Mietverhältnis zügig beendet werden könne. Das ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Juni 2010, Az: 15 W 308/10.

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Unwirksames gemeinschaftliches Testament kann umgedeutet werden

Ehepaare verfassen in der Regel gemeinschaftliche Testamente. Dabei setzen sie sich oft gegenseitig als Erben ein und treffen auch eine Regelung über die weitere Erbfolge. Fraglich ist aber, ob ein solches gemeinschaftliches Testament gültig ist, wenn einer der beiden Ehegatten aufgrund einer Demenz-Erkrankung testierunfähig ist. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein solches Testament umgedeutet werden kann. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19. Mai 2010 (Az: 31 Wx 38/10).

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