Erbrecht
240.000 Euro geerbt - kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II
Zur Beendigung seiner Hilfsbedürftigkeit muss ein Arbeitsuchender
alle Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört auch, sich auf die Sittenwidrigkeit
eines Testaments zu berufen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das Testament
verfügt, die Erbschaft nur so weit auszuzahlen, dass der Erbe auch weiterhin „Hartz
IV“-Leistungen beziehen kann. Hat der „Hartz IV“-Empfänger insgesamt einen
höheren Geldbetrag geerbt, kann die zuständige Behörde ihre Leistungen
einstellen.
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Vorsicht beim „Drei- Zeugen-Testament“
Eigentlich wissen es alle: Man sollte seinen letzten Willen
rechtzeitig durch ein Testament regeln. Dennoch haben längst nicht alle ein
Testament und müssen unter Umständen kurz vor dem Ableben ein „Nottestament“
erstellen, so sie dann überhaupt noch in der Lage dazu sind. Dies betrifft oft
auch die Änderung eines bestehenden Testaments. Bei einem solchen Nottestament
ist aber Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München
vom 14. Juli 2009 (AZ: 31 Wx 141/08) zeigt: Ist die Todesgefahr nicht so groß,
dass nicht doch noch vor Versterben ein Notar oder Bürgermeister telefonisch
erreicht werden kann, hat das vor drei Zeugen erklärte Testament keine
Bedeutung.
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Pflege des Bruders – keine Vergütung nach dessen Tod
Wer einen Angehörigen pflegt, hat nicht automatisch einen
Anspruch darauf, nach dem Tod des Erblassers hierfür einen finanziellen
Ausgleich zu erhalten. Auch genügt die Tatsache allein, dass Pflegeleistungen
erbracht wurden, nicht, um davon auszugehen, dass eine Pflegevereinbarung
zwischen Erblasser und Erbe bestanden hat. Das gilt insbesondere dann, wenn der
finanzielle Wert der erbrachten Pflegeleistungen niedriger liegt als die
testamentarisch vermachte Summe. Die Summe für die Pflegeleistungen muss in
diesem Fall nicht als Nachlassverbindlichkeit vorab von der gesamten Erbmasse
abgezogen und ausgezahlt werden. Das entschied das Landgericht Heidelberg in
einem Urteil vom 3. Februar 2009 (Az: 1 O 148/07).
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Verjährung von Ansprüchen gegenüber Miterben erst nach dreißig
Jahren
Wird ein Erbe nach Aufteilung des Nachlasses noch von einem
Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen, so sind er und die Miterben zur
Zahlung verpflichtet. Ein solcher Anspruch verjährt erst nach dreißig Jahren. Zu
diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Oldenburg am 5. Mai 2009 (Az: 12 U
3/09).
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Strenge Anforderungen an den Nachweis eines nicht auffindbaren
Testaments
Nachdem ein Testament aufgesetzt wurde, besteht im Laufe der Zeit
oftmals Änderungsbedarf. Für die Wirksamkeit ist es dann wichtig, nachweisen zu
können, welches die letzte Änderung war. Manchmal sind Testamente aber nicht
auffindbar. Grundsätzlich gilt, dass der Wille des Erblassers auch dann
berücksichtigt werden soll, wenn das Testament nicht mehr vorliegt. An den
Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren
Testaments sind aber strenge Anforderungen zu stellen.
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Erbenhaftung: Grenzen der Erkundigungs- und Ermittlungspflicht
des Erben bei Aufnahme eines Inventars
Ein Erbe muss eine Inventarliste über das Erbe erstellen, wenn so
genannte Nachlassgläubiger, also Gläubiger des Erblassers, dies verlangen. Dabei
wird aber die Ermittlungspflicht des Erben unterschiedlich beurteilt. Das
Oberlandesgericht Hamm (Entscheidung vom 4. Juni 2010; AZ: I-15 Wx 68/10,
15 Wx 68/10) entschied, dass den Erben bei der Aufnahme eines
Inventars eine Verpflichtung, Erkundigungen einzuholen, nur insoweit trifft, als
er konkrete Anhaltspunkte für weitere Nachlassgegenstände hat. Die in Betracht
kommenden Ermittlungen müssen außerdem nach Umfang, Erfolgsaussichten und Kosten
zumutbar sein. Nur vage Anhaltspunkte dafür, dass es weiteres zum Nachlass
gehörendes Vermögen gibt, begründen keine so genannte Ermittlungsobliegenheit.
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Erben trotz Scheidungsantrag
Ehegatten haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil
des Erbes. In der Regel ist dies unproblematisch. Für die Fälle, bei denen sich
die Ehegatten getrennt haben und die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen
oder bereits ein Scheidungsantrag gestellt ist, hat der Gesetzgeber vorgesorgt:
Dann ist dieser Anspruch auf den Pflichtteil ausgeschlossen. Grund hierfür ist,
dass es nicht vom Zufall abhängen dürfe, ob eine Scheidung bereits erfolgt sei
oder nicht. Der Pflichtteilsanspruch setzt aber beispielsweise dann wieder ein,
wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen wird.
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Ohne Befugnis Testamentsunterschrift beglaubigt - Testament
ungültig
Ein Amtsträger, der nicht berechtigt ist, ein notarielles
Testament zu errichten, handelt pflichtwidrig, wenn er den Anschein erweckt, er
habe eine Prüfung vorgenommen und die Testamentserrichtung sei in Ordnung. Das
gilt auch dann, wenn er zuvor darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt sei,
ein Testament zu beurkunden. Das ergibt sich aus dem Urteil des
Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 07. Dezember 2010 (Az: 12 U 102/10).
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Vermieter kann bei Tod des Mieters Nachlasspflegschaft beantragen
Zu Lebezeiten geht man eine Vielzahl von vertraglichen
Verpflichtungen ein. Wie damit nach dem Tod umzugehen ist, ist häufig
kompliziert. So muss beispielsweise geprüft werden, ob aus einem Arbeitsvertrag
noch ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht. Aber auch Mietverhältnisse werfen im
Todesfall des Mieters Fragen auf. Üblicherweise kümmern sich die Erben um diese
Angelegenheiten. Schwierig wird es, wenn diese (zunächst) unbekannt sind. Die
Klärung dieser Fragen ist nicht nur wesentlich für die möglichen Erben, sondern
auch für die anderen Vertragsparteien. So hatte das Oberlandesgericht Hamm zu
klären, ob ein Vermieter beim Nachlassgericht eine so genannte
Nachlasspflegschaft erzwingen kann, um seine nach dem Tod des Mieters
aufgelaufenen Mietrückstände einfordern zu können. Das Gericht entschied, dass
nach dem Tod des Mieters das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft mit dem
Aufgabenbereich "Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses" installieren
muss, wenn der Vermieter dies beantragt. Voraussetzung sei, dass die Erben des
Mieters unbekannt seien. Es sei sowohl im Interesse der noch unbekannten Erben
als auch im Interesse des Vermieters, dass das Mietverhältnis zügig beendet
werden könne. Das ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.
Juni 2010, Az: 15 W 308/10.
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Unwirksames gemeinschaftliches Testament kann umgedeutet werden
Ehepaare verfassen in der Regel gemeinschaftliche Testamente.
Dabei setzen sie sich oft gegenseitig als Erben ein und treffen auch eine
Regelung über die weitere Erbfolge. Fraglich ist aber, ob ein solches
gemeinschaftliches Testament gültig ist, wenn einer der beiden Ehegatten
aufgrund einer Demenz-Erkrankung testierunfähig ist. Das Oberlandesgericht
München hat entschieden, dass ein solches Testament umgedeutet werden kann. Das
ergibt sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19. Mai 2010 (Az:
31 Wx 38/10).
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