Erbrecht
Ehegattenerbrecht auch nach Einreichen der Scheidung
Ein immer wieder einmal auftretendes Problem ist, wie Ehegatten
erben, wenn das Ehepaar die Scheidung bereits geplant oder sogar schon einen
Scheidungsantrag eingereicht hat. Dabei kommt es darauf an, ob der Antrag vom
Erblasser gestellt oder dieser der Scheidung bereits zugestimmt hatte.
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Kopie des Testaments kann reichen - auch nach zehn Jahren
An den Nachweis, dass jemand Erbe ist, sind strenge
Voraussetzungen geknüpft. Üblicherweise muss das Testament im Original
vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann der Wille des Erblassers jedoch auch
anders nachgewiesen werden. Gegebenenfalls kann auch eine Kopie des Testaments
reichen, entschied das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss des
Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. März 2012, AZ: 2 Wx 60/11).
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„Sollte mir bei der Operation etwas zustoßen“ - Testament wirkt
auch danach
Immer wieder lässt sich beobachten, dass Menschen sehr spät daran
denken, ein Testament aufzusetzen. Oftmals geschieht dies erst in hohem Alter
oder etwa vor einer Operation. Nicht selten setzen Patienten direkt im
Krankenhaus diese Testamente auf, mit dem Hinweis versehen „sollte mir etwas bei
der Operation geschehen, erbt...“ . Verläuft die Operation gut, stellt sich
später die Frage, ob dieses Testament auch noch nach der Operation gültig ist.
Ist die Operation also eine Bedingung für das Testament oder ist sie lediglich
Motiv oder Anlass für die Errichtung eines Testaments. Das Oberlandesgericht
München hatte einen solchen Fall zu entscheiden und verfügte, dass eine
bevorstehende Operation lediglich der Anlass für das Aufsetzen eines solchen
Testaments ist und es auch noch danach gültig bleibt (Beschluss des
Oberlandesgerichts München vom 15. Mai 2012, AZ: 31 Wx 244/11).
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Trotz Adoption kein gesetzlicher Erbe
In vielen Testamenten, die Laien aufsetzen, werden zwar Erben
benannt, jedoch keine Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass diese Erben
früher sterben als der Erblasser. Wer dann erben soll, muss das Gericht durch
Auslegung feststellen. Wer also die Verteilung des Erbes sicher und nach seinen
Wünschen regeln will, sollte alle Umstände bedenken und sich anwaltlicher Hilfe
versichern.
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Sparkasse darf nicht Vorlage eines Erbscheins verlangen
Wer erbt, muss sein Erbrecht nachweisen können. Er ist jedoch
nicht zwingend verpflichtet, dies mit einem kostenpflichtigen Erbschein zu tun.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthielten zwei Klauseln,
die festlegten, welche Erbnachweise der Erbe eines verstorbenen Kunden ihr
vorlegen müsse: „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse ... die
Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder
ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen ... Die Sparkasse kann auf die
Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom
Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie die Niederschrift über die zugehörige
Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.“
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Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit kündigen
Eine Erbengemeinschaft kann in der Regel einen Vertrag nur
einstimmig kündigen. Ist es jedoch für die ordnungsgemäße Verwaltung des Erbes
notwendig, zu der jeder Erbe gegenüber den Miterben verpflichtet ist, können
Maßnahmen auch mit Mehrheit beschlossen werden. Dazu kann zum Beispiel die
Kündigung eines Bank- oder Sparkassenkontos gehören.
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Testament verschwunden - Existenz bewiesen
Immer wieder geschieht es, dass ein Testament spurlos
verschwindet. An den Nachweis seiner Existenz werden hohe Anforderungen
gestellt, möglich ist er aber bisweilen. Der Erblasser war Vater zweier Söhne
aus früheren Ehen. Nach seinem Tod beantragte seine Lebensgefährtin einen
Erbschein, wonach sie Alleinerbin des Verstorbenen sein sollte.
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Minderjähriger Erbe - wann beginnt die Ausschlagungsfrist?
Es gibt nicht immer Vermögen zu erben - auch Schulden können
vererbt werden. Und hier ist Vorsicht geboten: Ein überschuldeter Nachlass kann
für einen Erben schnell zur Falle werden. Der Erbe muss für die Schulden gerade
stehen, wenn er nichts tut. Wer keine Schulden erben will, muss aktiv werden und
das Erbe ausschlagen. Dies hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu
geschehen. Die oft als zu kurz empfundene Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an
dem der Erbe erfährt, dass er erben soll.
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Kostenfreier Grundbucheintrag nach Abschichtung des Erbes
Wer eine Immobilie erbt, wird automatisch Eigentümer. Der
Grundbucheintrag ist dann dementsprechend zu ändern. Der Erbe muss dafür keine
Gebühr bezahlen. Wer hingegen eine Immobilie kauft, wird erst dann Eigentümer,
wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
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Erbe des Gläubigers muss Erbberechtigung gegenüber Schuldner
nachweisen
Ein häufig vorkommendes Problem sind offene Forderungen des
Erblassers bei seinem Tode. Diese Forderungen gehören ebenso zum Erbe wie
beispielsweise Bankguthaben oder Ähnliches. Die Erben müssen diese Forderungen
dann gegenüber den Schuldnern geltend machen. Dabei sind aber einige Punkte zu
beachten, wie aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 18. Februar
2009 (AZ: 1 W 37/08) hervorgeht. Verlangt der Erbe eines Gläubigers die Zahlung
der Schulden, muss er nachweisen, Erbe zu sein.
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