Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Erbrecht

 

Ehegattenerbrecht auch nach Einreichen der Scheidung

Ein immer wieder einmal auftretendes Problem ist, wie Ehegatten erben, wenn das Ehepaar die Scheidung bereits geplant oder sogar schon einen Scheidungsantrag eingereicht hat. Dabei kommt es darauf an, ob der Antrag vom Erblasser gestellt oder dieser der Scheidung bereits zugestimmt hatte.

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Kopie des Testaments kann reichen - auch nach zehn Jahren

An den Nachweis, dass jemand Erbe ist, sind strenge Voraussetzungen geknüpft. Üblicherweise muss das Testament im Original vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann der Wille des Erblassers jedoch auch anders nachgewiesen werden. Gegebenenfalls kann auch eine Kopie des Testaments reichen, entschied das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. März 2012, AZ: 2 Wx 60/11).

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„Sollte mir bei der Operation etwas zustoßen“ - Testament wirkt auch danach

Immer wieder lässt sich beobachten, dass Menschen sehr spät daran denken, ein Testament aufzusetzen. Oftmals geschieht dies erst in hohem Alter oder etwa vor einer Operation. Nicht selten setzen Patienten direkt im Krankenhaus diese Testamente auf, mit dem Hinweis versehen „sollte mir etwas bei der Operation geschehen, erbt...“ . Verläuft die Operation gut, stellt sich später die Frage, ob dieses Testament auch noch nach der Operation gültig ist. Ist die Operation also eine Bedingung für das Testament oder ist sie lediglich Motiv oder Anlass für die Errichtung eines Testaments. Das Oberlandesgericht München hatte einen solchen Fall zu entscheiden und verfügte, dass eine bevorstehende Operation lediglich der Anlass für das Aufsetzen eines solchen Testaments ist und es auch noch danach gültig bleibt (Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 15. Mai 2012, AZ: 31 Wx 244/11).

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Trotz Adoption kein gesetzlicher Erbe

In vielen Testamenten, die Laien aufsetzen, werden zwar Erben benannt, jedoch keine Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass diese Erben früher sterben als der Erblasser. Wer dann erben soll, muss das Gericht durch Auslegung feststellen. Wer also die Verteilung des Erbes sicher und nach seinen Wünschen regeln will, sollte alle Umstände bedenken und sich anwaltlicher Hilfe versichern.

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Sparkasse darf nicht Vorlage eines Erbscheins verlangen

Wer erbt, muss sein Erbrecht nachweisen können. Er ist jedoch nicht zwingend verpflichtet, dies mit einem kostenpflichtigen Erbschein zu tun. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthielten zwei Klauseln, die festlegten, welche Erbnachweise der Erbe eines verstorbenen Kunden ihr vorlegen müsse: „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse ... die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen ... Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie die Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.“

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Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit kündigen

Eine Erbengemeinschaft kann in der Regel einen Vertrag nur einstimmig kündigen. Ist es jedoch für die ordnungsgemäße Verwaltung des Erbes notwendig, zu der jeder Erbe gegenüber den Miterben verpflichtet ist, können Maßnahmen auch mit Mehrheit beschlossen werden. Dazu kann zum Beispiel die Kündigung eines Bank- oder Sparkassenkontos gehören.

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Testament verschwunden - Existenz bewiesen

Immer wieder geschieht es, dass ein Testament spurlos verschwindet. An den Nachweis seiner Existenz werden hohe Anforderungen gestellt, möglich ist er aber bisweilen. Der Erblasser war Vater zweier Söhne aus früheren Ehen. Nach seinem Tod beantragte seine Lebensgefährtin einen Erbschein, wonach sie Alleinerbin des Verstorbenen sein sollte.

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Minderjähriger Erbe - wann beginnt die Ausschlagungsfrist?

Es gibt nicht immer Vermögen zu erben - auch Schulden können vererbt werden. Und hier ist Vorsicht geboten: Ein überschuldeter Nachlass kann für einen Erben schnell zur Falle werden. Der Erbe muss für die Schulden gerade stehen, wenn er nichts tut. Wer keine Schulden erben will, muss aktiv werden und das Erbe ausschlagen. Dies hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu geschehen. Die oft als zu kurz empfundene Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Erbe erfährt, dass er erben soll.

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Kostenfreier Grundbucheintrag nach Abschichtung des Erbes

Wer eine Immobilie erbt, wird automatisch Eigentümer. Der Grundbucheintrag ist dann dementsprechend zu ändern. Der Erbe muss dafür keine Gebühr bezahlen. Wer hingegen eine Immobilie kauft, wird erst dann Eigentümer, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

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Erbe des Gläubigers muss Erbberechtigung gegenüber Schuldner nachweisen

Ein häufig vorkommendes Problem sind offene Forderungen des Erblassers bei seinem Tode. Diese Forderungen gehören ebenso zum Erbe wie beispielsweise Bankguthaben oder Ähnliches. Die Erben müssen diese Forderungen dann gegenüber den Schuldnern geltend machen. Dabei sind aber einige Punkte zu beachten, wie aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 18. Februar 2009 (AZ: 1 W 37/08) hervorgeht. Verlangt der Erbe eines Gläubigers die Zahlung der Schulden, muss er nachweisen, Erbe zu sein.

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