Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Erbrecht

 

Familiengericht kann zur Genehmigung einer Ausschlagung verpflichtet sein, auch wenn der Nachlass nicht überschuldet ist

Erben Kinder, treffen deren Erziehungsberechtigte für sie die Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Zu letzterem ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Diese ist nicht nur dann zu erteilen, wenn die Erbschaft überschuldet ist, sondern immer dann, wenn eine umfassende Würdigung der Gesamtbelange des Kindes samt seiner persönlichen Interessen dafür spricht. Bei einer Entfremdung zwischen Kind und Erblasser sowie Erbausschlagungen anderer Erben kann die Ausschlagung zu genehmigen sein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Beschluss vom 13.11.2018 (10 WF 164/18) entschieden hat.

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Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

(dpa/tmn). Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein „Verlangen“ des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des überlebenden angreift. So das Oberlandesgericht (OLG) München laut Beschluß vom 06.12.2018 (31 Wx 374/17).

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Keine Anfechtung wegen Irrtums über Überschuldung bei Ausschlagung aufgrund spekulativer Grundlage

Köln/Berlin (dpa/tmn). Beruht die Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen, auf der Vermutung, der Nachlass sei überschuldet, so kann der Ausschlagende dies nicht rückgängig machen, wenn er seinen Irrtum später bemerkt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 19.12.2018 (I-3 Wx 140/18) entschieden hat.

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Die Reichweite einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

(dpa/tmn). Der Umfang von Vorsorgevollmachten kann von dem Vollmachtgeber eingeschränkt aber auch sehr weitreichend sein. Für Änderungen im Grundbuch muss aber immer die Echtheit der Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder eine Behörde beglaubigt werden. Dies kann auch durch eine städtische Betreuungsbehörde geschehen. Hierzu das Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015 (AZ: 11 Wx 71/15).

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Notargebühren muss der Notar selber verdienen

(dpa/red). Wird ein Notar tätig, muss er dies nach dem Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abrechnen. Die Aufgaben eines Notars sind aber so vielfältig, dass Notare manch eine Tätigkeit Mitarbeitern überlässt. Nach dem Landgericht (LG) Münster kann eine solche Tätigkeit dann aber nicht als Notargebühren abgerechnet werden (Beschluss vom 22.7.2016; Az. 5 OH 8/16).

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Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

(dpa/red). Wer nicht Erbe werden will, muss die Erbschaft ausschlagen. Wer aber dann doch Erbe werden will, muss die Erklärung über die Erbausschlagung anfechten. Nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 16.11.2016; Az.: 3 WX 12/16) liegt ein Grund zur Anfechtung vor, wenn man einem Irrtum über die Zugehörigkeit eines Anspruchs zum Nachlass unterliegt.

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Wer seine Eltern schlägt und beleidigt kann seinen Pflichtteil entzogen bekommen

(dpa/red). Der Erblasser kann einen grundsätzlich erbberechtigten Verwandten enterben. Den sogenannten Pflichtteil erhält dieser jedoch weiterhin. Erst wenn dieser eine schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, kann der Erblasser diesem auch den Pflichtteil durch eine testamentarische Verfügung entziehen. Nach dem Saarländischen Oberlandesgericht kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Erbberechtigte den Erblasser schlägt und beleidigt (Urteil vom 05.10.2016; AZ: 5 U 61/15).

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Zur familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung eines minderjährigen Erben

(dpa/red). Legt der Altersunterschied zwischen Erblasser und dem zu dessen gesetzlichen Erben berufenen minderjährigen Kind nahe, dass das Kind seine Erbenstellung infolge der Ausschlagung vorrangig berufener Erben erlangt haben könnte, so darf das Familiengericht die Genehmigung für die vom gesetzlichen Vertreter für das Kind wegen mutmaßlicher Überschuldung des Nachlasses abgegebene Ausschlagungserklärung nicht ohne Heranziehung der Nachlassakten und ohne weitere Ermittlungen zu den Gründen erfolgter Erbenausschlagung versagen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (AZ: 2 WF 81/16).

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„Meine Verwandten bekommen nichts!“ - Ein eindeutiges Negativtestament?

(dpa/red). In einem sogenannten Negativtestament kann der Erblasser bestimmen, dass bestimmte Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sein sollen. Wenn der Erblasser aber festlegt, dass die Verwandten nichts bekommen sollen, sind dann wirklich alle Verwandten gemeint? Hierzu wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. September 2015 (AZ: I-7 U 77/14) hingewiesen.

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Wie ist ein vor der Hochzeit errichtetes Testament zu bewerten?

(dpa/red). Was wird aus einem Testament, wenn neue Lebensverhältnisse eigentlich zu einer anderen gesetzlichen Erbfolge führen würden? Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 10. November 2015 (AZ: 6 W 54/15).

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