Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

Scheiden tut weh ... Vermögen ade?

 

Es geht meist langsam... Da wird die Tür geknallt, weil man sich über eine Antwort des Ehepartners geärgert hat. Aus heiterem Himmel startet der Partner eine völlig überzogene Schimpfkampagne über ein paar Haare, die versehentlich im gemeinsam benutzten Kamm verblieben waren. Es geht langsam. Irgendwann merkt man (noch erschrocken), daß man froh ist, wenn "der Andere" aus dem Haus ist. Man redet nur noch das Nötigste miteinander ... So wird dann  langsam  aus der Liebe irgendwann Haß. Und irgendwann kommt er dann, der Gedanke an die Scheidung.
 

Scheiden tut weh. Und nicht nur das. Eine Ehescheidung kann sehr leicht die wirtschaftliche Existenz gefährden. Jeder Partner denkt jetzt an seine Zukunft. Damit erlangen Rechtsbegriffe eine Bedeutung, mit denen die meisten Betroffenen nie zu tun hatten und mit denen sie so gut wie nichts anfangen können. 

     

  • Güterstand
  • Hausratsteilung
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Vorsorgeunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • und, und, und...

Was tun? Hier kann nur noch Ihr Anwalt helfen!

Ihr Rechtsanwalt wird in dem ersten Gespräch mit Ihnen sehr viele Fragen stellen. Das muß er tun. Denn nur wenn er alle Einzelheiten genau kennt, kann er Sie optimal beraten. Das wird er dann auch tun. Und er muß und wird sehr viele Fragen mit Ihnen erörtern. 

Hier nur einige wichtige Beispiele:

  • Zu wem kommen die Kinder?

  • Wer bekommt die Wohnung? 

  • Wie wird der Hausrat geteilt? 

  • Wer zahlt wem Unterhalt - wieviel und wie lange?

  • Es gibt ein gemeinsames Haus? Was wird damit?

  • Es gibt Geldanlagen? Wer bekommt was? 

  • Es gibt Schulden? Konto überzogen? Wer zahlt was?

  • Was geschieht mit den Rentenanwartschaften? 

  • Wer bekommt das Auto? 

  • Wer behält den Hund? Und, und, und ...

 

Scheiden tut weh. Und nicht nur das. Eine Ehescheidung kann sehr leicht die wirtschaftliche Existenz gefährden. Jeder Partner denkt jetzt an seine Zukunft. Damit erlangen Rechtsbegriffe eine Bedeutung, mit denen die meisten Betroffenen nie zu tun hatten und mit denen sie so gut wie nichts anfangen können. 

 

 

Kann man sich beizeiten schützen?

Gegen eine Scheidung kann sich sicher keiner schützen. Vor den wirtschaftlichen Folgen der Scheidung schon. Eheleuten steht es frei, einen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Ehevertrag kann man vertraglich einen anderen als den gesetzlichen Güterstand (sog. Zugewinngemeinschaft) vereinbaren. Man kann auch vereinbaren, daß ein Versorgungsausgleich (Ausschluß des Ausgleiches der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) bei der Scheidung nicht erfolgen soll. Man kann Regelungen über den nachehelichen Unterhalt treffen und ihn unter Umständen sogar gänzlich ausschließen. Und, und, und ... Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber.

 

Was kostet eine Scheidung eigentlich? 

Sowohl das Gerichtskostengesetz wie auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind streitwertorientiert. Für die Ehescheidung wird als Streitwert die dreifache Summe der zusammengerechneten monatlichen Nettoeinkünfte beider Eheleute angesetzt. Das ist in der Regel "erträglich". Aber: Wenn der Streit über das gemeinsame Haus, über die vorhandenen Aktien usw. ebenfalls vom Richter entschieden werden muß, dann wird das Verfahren teuer, oft sehr teuer. Deswegen wird Ihr Rechtsanwalt alles versuchen, so viele Folgesachen wie möglich einvernehmlich zu klären, ohne das Gericht zu bemühen.

 

Wer zahlt die Scheidungskosten? 

Grundsätzlich gilt, daß jeder Ehepartner seinen eigenen Rechtsanwalt bezahlt. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer Scheidung abdeckt, gibt es nicht. Wohl zahlt der Rechtsschutzversicherer (abhängig vom Versicherungsvertrag) die Beratung bzw. Erstberatung durch einen Rechtsanwalt.

 

Wann zum Rechtsanwalt? 

Sie sollten nicht zu lange damit warten. Es ist stets besser, zuerst den Anwalt zu befragen, bevor man dem Partner sagt, daß es nicht mehr geht ...

 

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    Rechtsanwalt Gerhard Raab

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